Darf mein Freund im Cafe mitarbeiten?

6 Antworten

Wenn er das auf freiwilliger Basis also ohne Bezahlung macht, dann darf er Ihnen helfen. Gegen Bezahlung müssten Sie ihn anmelden. mfg.

MathiasWillner

verreisterNutzer  07.08.2014, 13:24

Das sehe ich anders, und zwar unabhängig von einer Bezahlung - ansonsten wäre unkontrollierter Schwarzarbeit "Tür und Tor geöffnet". Außerdem benötigt er ein Gesundheitszeugnis. Und im Falle eines Arbeitsunfalls sieht es ebenfalls schlecht aus.

Ich rate dazu, ihn anzumelden!

zwiebelein 
Fragesteller
 07.08.2014, 13:25
@verreisterNutzer

Gesundheitszeugnis hätte er!

MathiasWillner  07.08.2014, 13:25
@verreisterNutzer

Braucht er nicht, denn er macht es ja auf freiwilliger Basis, er ist für die Versicherung halt selber zuständig.

verreisterNutzer  07.08.2014, 14:38
@MathiasWillner

Dazu kommt noch ein anderer Aspekt: Bei ordnungsgemäßer Anmeldung fallen natürlich Kosten an, die allerdings den steuerlichen Gewinn drücken. Und wenn der Arbeitslohn (intern) in das gleiche Portemonaie zurückfließt, sozusagen "in der Familie bleibt", ist doch auch dahingehend alles O.K.

Wenn es DEIN Café ist sollte es kein Problem sein. Als Freundschaftsdienst bist du hier, meines Wissens nach, nicht dazu verpflichtet, ihm einen Arbeitsvertrag auszustellen. ABER wenn er irgendwas (verzeih mir bitte die Wortwahl) wirklich dämliches tut, beispielsweise einem Gast frisch gebrühten Kaffee auf die Hose zu schütten, könnte es mit der Versicherung Probleme geben. Die genaue Rechtslage kenne ich leider nicht, jedoch könnte es sein, dass du als Besitzer zur Rechenschaft gezogen werden könntest.

Unentgeltliche Freundschaftsdienste zählen nicht zur Schwarzarbeit Helfen Sie einem Freund in der Gastronomie und es ist weder eine Vergütung vereinbart, noch erfolgt abschließend eine nicht abgesprochene Zahlung, so handelt es sich um einen Freundschaftsdienst. Diese unbezahlten Dienste sind rein freundschaftlicher Natur...

aus & mehr unter ...http://www.helpster.de/freundschaftsdienst-in-der-gastronomie-wichtige-hinweise_218138#anleitung

Solange keine Bezahlung entsteht dann darf er auch.

Klar, solange er das ohne Bezahlung macht geht das.