Darf mein ehemaliger Chef meinen Kündigungsgrund an meine Kollegen weitergeben?

9 Antworten

Wenn der Kündigungsgrund z.B. Diebstahl oder Unterschlagenung wäre UND es zu einer Anzeige und Verurteilung gekommen WÄRE, dann ist es ja so zu sagen öffentlich. Ansonsten ist die Kündigung eine Sache die nur den Betrieb und den ehemaligen Beschäftigten angeht.

Nein, darf wer nicht. Nur musst Du beweisen, dass es in dem Fall so war. Wenn es früher bei einem anderen Kollegen schon so war, kannst Du keine Tatsachen für Dich ableiten.

Wenn hier Dir ein Schaden entsteht dann musst Du vor dem Arbeitsgericht klagen. Geht es um Beleidigungen oder gar ungerechtfertigte Behauptungen, dann ist es Sache der Justiz.

Meist kommt nichts heraus. Schweigen hilft oft, das ein Thema einfach von selbst sich auflöst.

Das darf der grundsätzlich NICHT.-der darf dir n Zeugnis schreiben, wo er sich aber auch an die rechtlichen Gepflogenheiten zu halten hat.-

Wenn du dich im recht fühlst zeig ihn an oder lass es bleiben. Auf jedenfall würde ich ihm mitteilen das es nicht i.O. ist.

Nein, das ist eine vertrauliche Information die er als Arbeitgeber (wenn auch ehemaliger) zu respektieren hat.

Im Prinzip könntest du ihn anzeigen.

wundermaedchen 
Fragesteller
 05.03.2010, 21:34

Und was ist, wenn ich weiß, dass mein Chef es meinen ehemaligen Kollegen erzählt hat? Wie soll ich mich verhalten?

bruno74  05.03.2010, 21:37

Er darf diese Info nicht so ohne weiteres ausposaunen. Aber beweise ihm mal das Du es nicht selber erzählt hast.Wenn Du fristgerecht kündigst bedarf es keiner Begründung. Also beim nächsten mal Klappe halten ;).

wundermaedchen 
Fragesteller
 05.03.2010, 21:38
@bruno74

War ne fristlose Kündigung. Und ich weiß eben, dass meine Kolegen den Grund jetzt kennen. Und von mir haben sie das nicht.

bruno74  05.03.2010, 21:44
@wundermaedchen

Schon krass. Zeig ihn an oder nicht. Must du selber wissen. Was dir mehr bringt.

DerHans  06.03.2010, 10:56
@wundermaedchen

Wenn wegen einer fristlosen Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklagt wird, ist die Verhandlung auch öffentlich. Es kann also jeder den Kündigungsgrund erfahren.