was kann ich tun? Wurde von einem Kollegen bei ebay ausspioniert und nun wahrscheinlich gekündigt .

17 Antworten

Ich habe mal wo gearbeitet, da galt: selbst wenn es weggeworfen werden sollte, durfte man es sich nicht einstecken und wenn ich es dennoch gemacht hätte, wäre ich wegen Diebstahls gekündigt worden.

Also nochmal langsam:

Ein Freund von dir und Du: ihr habt Autos lackiert und dabei privates Material verwendet. Den Rest bzw. nicht benötigtes Material habt ihr auf Ebay versteigert.

Ein Kollege von Dir hat dies auf Ebay entdeckt und ist der Ansicht, dass du die Sachen gestohlen hast.

  1. Ebay ist eine öffentliche Plattform und jeder kann hier Sachen "entdecken". Mit ausspionieren hat das nichts zu tun.

  2. Wenn du nichts geklaut hast und das nachweisen kannst, z.B. durch Kaufbelege der Materialen die du eingesetzt hast, dann zeige das Deinem Chef. Was du versteigerst ist letztlich deine Privatsache.

Also deinen Kollegen kannst du nicht anzeigen. Er hat nichts verbotenes getan. Du hast die Dinge öffentlich bei Ebay eingestellt und das darf sich jeder ansehen. Er könnte ja auch inertesse an den Produkten haben. Also da hast du keine Chance.

Die Frage ist, der Kumpel der die Sachen mit gebracht hat, hat diese bei dir in der Arbeit mit gehen lasse? Oder arbeitet der wo anders? Wenn du das gewusst hast, hast du natürlich ein Problem. Das ist strafbar und auch deine Firma kann dich einfach rausschmeißen.

Auch wenn dein Kumpel wo anders arbeitet und du hast es verkauft obwohl du weisst, dass er es in der Arbeit mitgehen hat lasse, dann ist das Helerei. Das ist auf jeden Fall strafbar aber deine Firma kann vermutlich nichts machen.

Wenn du in der Firma nichts gestohlen hast und auch nichts verkauft hast von dem du wusstest oder annehmen konntest, dass es bei euch in der Firma gestohlen wurde, dann muss man es dir Nachweisen, dass du es getan hast.

Also noch mal kurz:

  1. Deinen Kollegen kannst du nicht wegen eingriff in die Privastphäre anzeigen!
  2. Wenn bei euch in der Firma nichts gestohlen wurde, kann man dich deshalb nicht rausschmeißen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und ich hoffe auch, dass wenn du wirklich unschuldig bist sauber aus der Sache rauskommst.

Selbst der begründete Verdacht reicht für eine fristgerechte Kündigung aus, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist - Verdachtskündigung

Ob Dein Kollege sich möglicherweise strafbar gemacht hat, ändert leider nichts an der Sache

Aber: Wenn das Dinge waren, die ihr zu Hause hattet, dann hast Du ja wahrscheinlich jeden Artikel nur einmal verkauft, wenn Du es gestohlen hättest, ja wohl mehrmals - führe ein ruhiges Gespräch mit Deinem Chef und sei offen, nenn aber keine Namen

Ich versteh die Frage nicht. Was heißt "mein Kumpel auch, er hat sie mitgebracht"? Woher mitgebracht, wohin mitgebracht? Was heißt: "das was wir nicht brauchten? Dann handelt es sich doch um Firmeneigentum, oder nicht? Denn auch wenn eine Firma "etwas nicht braucht" ist es immer noch Eigentum der Firma, es sei denn Du bekommst es vom Chef geschenkt. Dies war aber nicht der Fall. Also wurde es doch geklaut. Dein Chef hat recht. Ich würde Dir auch kündigen. Im übrigen sehr merkwürdig: Einerseits sagst Du, dein Kumpel habe dich ausspioniert und angeschwärzt, andererseits willst Du deinen Kollegen, der dich angeblich angeschwärzt hat, nicht anschwärzen.Irgend etwas paßt da nicht zusammen. Eigentlich müßtest Du das selber merken. Der hellste scheinst Du ja auch nicht zu sein.

Jetzt "ist das Kind in den Brunnen gefallen". Das hättest Du Dir vorher überlegen müssen, bevor Du Firmeneigentum auf ebay verkauft hast. Weißt Du was Ehrlichkeit, Korrektheit, Verantwortung bzw. Verantwortungsbewußtein sind?