Darf mein Arbeitgeber mir einfach meinen Verpflegungsmehraufwand streichen?
guten Abend :-D
bevor jetzt antworten kommen wie : „frag doch einfach deinen Arbeitgeber“ oder „frag doch die lohnabteilung“ , ja das werde ich morgen auch tun.
ich möchte hier nur schon mal eine Antwort darauf haben ob das mein Arbeitgeber machen darf oder nicht.
ich bekomme für jeden Tag welchen ich mindestens 8 Stunden nicht zuhause bin 4€ netto.
im Monat 03/20 war ich insgesamt 9 Tage arbeiten. Den Rest war ich krank.
ich hätte demzufolge 36€ netto erhalten. Heute kam meine Lohnabrechnung und siehe da der Verpflegungsmehraufwand wurde nicht mit berechnet.
darf das mein Arbeitgeber einfach so machen oder muss er mich vorher darüber in Kenntnis setzen ?
( arbeite für eine Zeitarbeitsfirma )
vielen Dank :)
1 Antwort
ich habe von der Leihfa. für Einsatzwechseltätigkeit eine Bescheinigung erhalten für das Finanzamt
So kannst Du > 8 h auch Werbungskosten von 12 € pro Tag geltend machen.
Die Auslöse hängt von der Entfernung ab bei den Einsatzbetrieben ?
Hey :)
als ich am 06.05.19 den Vertrag bei der Leihfirma unterschrieben habe , wurde vertraglich festgehalten das ich für jeden Arbeitstag 4€ netto erhalten wenn ich mindestens 8 Stunden außer Haus bin. ( weg zur Arbeit - weg nachhause )
demzufolge erhalte ich 4€ netto von meinem Arbeitgeber und 8€ werden bei meiner Steuererklärung berücksichtigt.
habe heute mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er wunderte sich weshalb ich diesen nicht erhalten habe. Wir haben nun ausgemacht das ich am Ende diesen Monats nicht 400€ Abschlag erhalte sondern 450€.