Darf man Verkehrssünder anzeigen?
Hallo!
Bei uns im Kreis sind seid kurzem die Hauptdurchfahrtsstraßen zweier kleinerer Orte zu Tempo 30 erklärt worden. Es stehen allerdings noch keine typischen viereckige 30er Zone Schilder, nur einfache runde 30 Schilder, in einem Ort steht sogar Lärmschutz darunter. In dem anderen Ort ist die Straße viel viel länger, doch alle paar Meter steht eins die runden 30 Schilder.
Es ist mir klar, dass das Frust bei uns Autofahrern auslöst. Doch leider fährt da kaum ein jemand die vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit. Man wird sogar noch frech mit mindestens 50 km/h überholt wenn man sich an die Vorschriften hält. Und was bring es jemandem zu rasen? Nur um ein zwei Minuten früher zu hause zu sein?
Mir stellt sich die Frage. Wenn mich jemand überholt und sich dabei nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, darf ich den als einfacher Bürger anzeigen?
Danke!
2 Antworten
Das Runde Schild mit Rotem Rand ist keine Richtig Geschwindigkeit sondern die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Soweit dazu das du in der Fahrschule aufpassen hättest müssen.
Jetzt zu deiner Frage: Anzeigen kannst du viel, nur kommt dabei nichts raus, außer das evtl dich irgendwann jemand anzeigt wegen Verleumdung. Es gibt von deiner Behauptung keine Videos, keine Radaraufnahme usw was auch nur im Ansatz verwertbar wäre. Von daher würdest du nur die Behörden blockieren und kosten verursachen
Ja, darfst du, allerdings wird es ohne Beweismittel kaum zu einem Bußgeldverfahren kommen. Insofern kannst du dir das auch sparen.