Darf man seinen "adoptiv-bruder" heiraten?
gemeint ist der adoptivsohn der eltern, also ein nicht blutsverwandter bruder
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Man darf den Adoptiv-Bruder heiraten, wenn man vorher einen Antrag beim Standesamt stellt. Man sollte sich bei dem Antrag auf den § 1308 des BGB berufen. Normalerweise wird einem dann die Heirat genehmigt.
dem sollte nichts entgegenstehen weil nicht blutsverwandt.
Verboten ist es nicht, aber wer will das schon...!?
Das darf man!