Darf man seinen "adoptiv-bruder" heiraten?

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Man darf den Adoptiv-Bruder heiraten, wenn man vorher einen Antrag beim Standesamt stellt. Man sollte sich bei dem Antrag auf den § 1308 des BGB berufen. Normalerweise wird einem dann die Heirat genehmigt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1308.html

dem sollte nichts entgegenstehen weil nicht blutsverwandt.

Verboten ist es nicht, aber wer will das schon...!?

Das darf man!