Darf man als Lehrer in anderen Bundesländern für andere Schulformen unterrichten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja.

Das ist tatsächlich verwirrend, da es wirklich unterschiedliche Bezeichnungen je nach Bundesland gibt.

Wenn du z.B. ein Lehramtsstudium für Haupt-Real-Gesamtschule (HRGS) in NRW abgeschlossen hast und z.B. an einer Realschule das Referendariat erfolgreich abgeschlossen hast, dann kannst du auch in einem anderem Bundesland an einer Schulform arbeiten, die die Abschlüsse der Sekundarstufe 1 (Hauptschul- Realschulabschluss) anbietet, auch wenn die Schule anders benannt ist.

Das gilt auch für dein Beispiel Mittelschule- Gemeinschaftsschule.

Dementsprechend darfst du auch mit einem Abschluss Gymnasium/Gesamtschule an Schulen dieser Schulformen in einem anderem Bl arbeiten. Wobei sich hier bei den Bezeichnungen nicht viel unterscheidet.

Man kann sich aus einem anderem Bundesland in einem anderen Bundesland bewerben, das ist auch geregelt- es gibt eine länderübergreifende Anerkennung der Abschlüsse.

Auch kann man nach dem Studium unter unterschiedlichen Bedingungen das Referendariat in einem anderen Bundesland absolvieren- die Regeln hierzu findet man immer auf der Seite des Bildungsministeriums des jeweiligen Bundeslandes unter "Lehrereinstellung".

Das ist bei den Schulämtern hinterlegt.
Dort bewirbst Dich und die sagen Dir was ist oder nicht ist.

Grundsätzlich ja. Es gibt eine regen "Lehreraustausch" zwischen Bundesländer. Im Einzelfall entscheiden die Kultusbehörden.

Gruß, earnest