darf ich einen sichtschutz von 6m höhe und 5m breite und 4m von der grundstücksgrenze aufbauen in SH
Schleswig-Holstein. möchte ich einen sichtschutzzaun zum nachbar machen .wie weit von der grenze muss ich wegbleiben , das ich eine mind höhe des sichtschutzes von 6 meter schaffe.ich weiss nur ds ich ab 3 meter von der grenze den nachbar nicht mehr um erlaubnis fragen muss. und wie siet es us wenn ich eine bewegliche wand ,die nicht fest verankert ist mit dem boden(zb.pletten hoch stapeln).darf ich dieses an der Grenze zum nachbar ,wenn ja wie hoch.....
2 Antworten
Dazu brauchst Du eine Baugenehmigung, die Du nur bekommst, wenn im Bebauungsplan dies nicht ausgeschlossen ist oder, wenn keinm BPl vorhanden ist, es sich in die Umgebung einfügt. Das kann nur örtlich entschieden werden, bei GF kannst Du keine seriöse Antwort erhalten.
Das geht ja in den Bereich eines Segels.....6Meter hoch....
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