Darf ich eine schriftliche Vereinbarung brechen?

2 Antworten

Ich kenn mich mit eBay nicht aus und weiß nicht wie da das Verfahren genau abläuft. Aber wenn du "zugesagt" hast und der andere auch, dann ist das ein Kaufvertrag, es sei denn es gab da einen ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Vertragsschluss erst später erfolgen soll. Dann bist du verpflichtet, gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises die Ware zu liefern. Wenn du das unmöglich gemacht hast, indem du die Ware inzwischen einem anderen Käufer übereignet hast, kannst du schadensersatzpflichtig sein.

Du hättest es ihm nicht verkaufen müssen, weil es ja nicht Vertraglich geregelt ist.