Darf ich eine schriftliche Vereinbarung brechen?
Hallo,
ich habe vor kurzem jemandem auf eBay zugesagt etwas zu verkaufen aber dann ist mir aufgefallen das der Kaufpreis etwas gering ist. Daraufhin habe ich dem Interessenten gesagt das ich ihm das nur verkaufe wenn er mit dem Preis höher geht, aber er wollte nicht und bestand darauf das ich es ihm für den ursprünglichen Preis verkaufe. Ich war aber anderer Meinung und habe es für einen höheren Preis erneut anderen angeboten.
was sagt ihr, hätte ich ihm das verkaufen müssen oder nicht ?
2 Antworten
Ich kenn mich mit eBay nicht aus und weiß nicht wie da das Verfahren genau abläuft. Aber wenn du "zugesagt" hast und der andere auch, dann ist das ein Kaufvertrag, es sei denn es gab da einen ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Vertragsschluss erst später erfolgen soll. Dann bist du verpflichtet, gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises die Ware zu liefern. Wenn du das unmöglich gemacht hast, indem du die Ware inzwischen einem anderen Käufer übereignet hast, kannst du schadensersatzpflichtig sein.
Du hättest es ihm nicht verkaufen müssen, weil es ja nicht Vertraglich geregelt ist.