Darf ich ein Möbel nachbauen und verkaufen?
Hallo,
ich habe auf einem Blog ein interessantes Möbelstück gefunden, welches ich gerne in Deutschland nachbauen und verkaufen möchte.
Der Blogbetreiber ist Hobbyschreiner und lebt in den USA. Er verkauft dieses Möbel in Kleinserie und fertigt es in Handarbeit nach Bestellung an.
Ich gehe davon aus, dass er das Design nicht weltweit patentieren lassen hat, da er das ganze Hobbymäßig betreibt. Um Sicher zu gehen: Kann man herausfinden ob es dafür ein Patent gibt? Wenn ja, wo?
Und wenn es nicht patentiert wurde, darf ich es dann hier in Deutschland oder Europa herstellen & verkaufen?
3 Antworten
Auf Design gibt es in Deutschland kein Patent sondern "Geschmacksmusterschutz", in den USA heißt das jedoch tatsächlich "Design Patent". Ich glaube kaum, dass er da ein weltweites Patent angemeldet hat, wenn es um eine kleine Werkstatt geht, denn das kostet auch recht viel Geld. Es gibt natürlich soetwas wie "Urheberschutz", der auch dann gilt, wenn man nichts angemeldet hat, alleine durch die Besonderheit der Formschöpfung, wenn es eine gewisse "künstlerische Gestaltungshöhe" hat. Es wird aber in der Praxis kaum zu einem Rechtsstreit mit einem Hobbyschreiner in den USA kommen. Zur Sicherheit und aus Fairness würde ich aber auch einige Details an dem Design ändern.
Hallo, du darfst alles! Ein paar Aenderungen und es ist deins! Das Beste ist , überleg dir selber was. Das gleiche Problem wie der Amerikaner habe ich auch, es ärgert mich auch nicht mehr, aber ich finde es immer wieder traurig, abgekupferte Sachen von mir zu entdecken. Bevor sich das anbahnt, biete ich Dir eine Zusammenarbeit an. Schau auf meine Internetseite. www.bruno-hauer.de
mail: bruno.hauer@t-online.de
Bitte kontaktiere mich mal, bin neugierig was du machst. Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hauer Bruno
Interessante Möbel.Erinnert mich an einen mix aus dalí und hundertwasser.
Schreibe Dir, wenn ich das Möbel hergestellt habe und ein Geschmacksmuster angemeldet habe, eine mail. Irgendwann im Laufe dieses Jahres. Danke für Deine Antwort.
Solange du es als Imitat und nicht Original deklarierst darfst du das. Du darfst es aber nicht unter entsprechender Marke und Name anpreisen und verkaufen.
Das Ding hat ja keinen Namen und ist auch keine Marke, weil der Typ das privat herstellt.
Ich sag mal es heisst "peters Schuhregal" und wird von der Marke "Peter" hergestellt.
Wenn ich es jetzt "Martins Schuhregal" nenne und "geschreinert von Martin" draufschreibe, ist es ok, dass es sich um das gleiche Design handelt nur anders heisst?
Oder muss ich dann draufschreiben "Imitiert von Peter USA"?