Darf ich 'Edits' veröffentlichen?

5 Antworten

Es gibt Leute, die leben davon, dass sie Kolibris fotografieren. Wenn so ein Urheber eines seiner Fotos auf deiner Website sieht, dann kann er dir eine Abmahnungs schicken und danach einen Mahnbescheid und danach den Gerichtsvollzieher wegen

UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Amateur-Fotografen dürfen das übrigens auch! Die kriegen aber vielleicht etwas weniger Schadensersatz zugesprochen im Streit vor einem Gericht.

Gar keinen Schadensersatz kriegen die Erben eines Urhebers, der über 70 Jahre tot ist. Also suche nach solchen Werken.

Oder suche nach Werken, die der Urheber für die Allgemeinheit freigegeben hat, z. B. per CC-Lizenz. Die findet man meist bei Wikipedia, so wie den Kolibri hier.

Oder man klickt bei der google-Bilder-Suche unten auf "Erweiterte Suche" und wählt dann aus bei "Nutzungsrechte": "frei für ...", was man halt haben möchte.

Dann genügt es in der Regel, den Urheber des Werkes anzugeben.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ein freier Colobri auf einem fast freien Foto mit CC 3.0-Lizenz; Urheber: Mdf - (Internet, Recht, Instagram)
Salat1997 
Fragesteller
 28.09.2014, 01:13

Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe in sozialen Netzwerker wie jetzt z.B. in Instagram eigentlich fast nur Seiten, die auf 'Internetbilder' beruhen. Tumblr Fotos...Google Fotos...We Heart It Fotos. Kein Foto ist von ihnen selbst und das beste ist, dass sie ein Wasserzeichen von ihrer eigenen Seite daraufsetzen. Von dem her find ichs schon fast unfair, dass ich jetzt eventuell Probleme kriegen könnte. Ich finde meine eigenen Werke übrigens auch auf solchen Seiten. Nie haben ich ihnen diese Erlaubnis erteilt..jedoch ist es ein guter Weg um 'bekannter' zu werden. Ich weiß ehrlich gesagt auch gar nicht wie man da jemanden anzeigen will..schließlich steht da ja kein Nachname..Adresse etc drinnen. Bei den meisten noch nicht einmal der Vorname.

GerdausBerlin  29.09.2014, 04:08
@Salat1997

Wenn man einen Strafantrag stellt wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

wird der Staat den Täter ermitteln. Dazu erwirkt der Staatsanwalt in der Regel einen Beschluss des zuständigen Zivilgerichts, mit dem der Provider gezwungen wird, den Poster des geschützten Werkes zu nennen bzw. die ID des Computers, von dem das Werk hochgeladen wurde.

Der Inhaber dieses Internet-Anschlusses hat dann dafür zu sorgen, dass das künftig unterbleibt. Ob der Inhaber auch Schadensersatz leisten muss, das kommt darauf an: Hat er selbst gehandelt? Oder war es ein Mitbenutzer seines Anschlusses (Kind, Partner, Nachbar)? Und hat er den zuvor aufgeklärt?

Bei gewerblichen Anbietern von fremden geschützten Werken geht es noch einfacher - mir fällt nur gerade der § nicht ein. Jedenfalls muss der Provider den Namen des gewerblichen Anbieters nennen - auch ohne Gerichtsbeschluss.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein das darfst du nicht einfach veröffentlichen. Wenn du Bilder (oder Teile davon) veröffentlichst, die nicht von der sind, dann brauchst du die Genehmigung desjenigen der die rechte daran hat. Ansonsten wäre das ein verstoß gegen das Urheberrecht und kann teuer für dich werden.

Theoretisch dürftest du das nicht, da die Bilder unter Copyright stehen. Das heiß du darfst sie nicht berabeiten oder sie woanders hoch laden. Aber da es wohl kaum irgendjemanden auffallen wird und dieser Bereichen sowieso ein riesiger großer grau Bereich ist, was Copyright und co im Internet betrifft, kannst du es schon machen. Nur wenn du damit sehr erfolgreich wirst würd ich lieber auf eigene Fotos umsteigen. (oder eben gleich von anfang an nur eigene Bilder nehmen)

Salat1997 
Fragesteller
 26.09.2014, 20:42

Ja, schon nur so einen Kolibri oder so fotografiert man halt nicht alle Tage und dann noch in der bestimmten Situation. Bis jetzt bin ich noch nicht soooo bekannt mit meinen fast 2000 Followern.. Schon doof, Und was ist, wenn man irgendwie die Quellenangabe darunter postet?

CreativeUser  27.09.2014, 08:27

Nö das funktioniert auch mit Quellenangabe nicht. Du könntest aber den Fotografen fragen ob du z.B. das Bild von einem Kolibri verwenden darfst.

Ja, du darfst...

Tooru  26.09.2014, 20:01

Nein, darf man nicht. Copyright

Wenn man Bilder aus Google nimmt sind die meistens Urheberrechtlich Geschützt. Mach selber Bilder, dann kann nimand was

Salat1997 
Fragesteller
 28.09.2014, 01:15

Es sind ja meine eigenen Bilder..jedoch mit etwas hinzugefügten.. wie z.B. ein Tiger..Giraffe...Kolibri..im Hintergrund und sowas sieht man nun mal nicht alle Tage. Kommt aber bei anderen Leuten gut an, wenn man sowas geschickt und echtaussehend einfügen kann.