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darf die polizei extra ihr blaulicht anmachen um über die ampel zu fahren

gefragt von ohrgeputzt am 21.08.2009 um 1:03 Uhr

ich habe schon öfter bemerkt das die polizie wen die ampel auf einmal auf rotumschlatet der streifenwagen plötzlich sien blaulicht anmacht ... un danach geht es wieder aus warum machen die sowas und die werden dabei auch nie geblizt weil sie ja ihr blaulicht anheben kann ich jz nach flensburg laufen und mich da beschweren??

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recht x 35.069 polizei x 1.980 blaulicht x 24

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Keckermann
beantwortet von Keckermann am 21. August 2009 01:05
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Japp..die dürfen das.

Die haben auch einen Spruch dazu "Fahre nie bei grün, es könnte ein Kollege kommen" :o))

Kommentar von 8e75ffc90a57dab9257fa7d54d6e35b1smallCapitals am 21. August 2009 01:16

blödsinn, aber gut, dass der fragesteller anscheinend nicht die wahrheitsgemäße antwort hören wollte... oO


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Capitals
beantwortet von Capitals am 21. August 2009 01:05
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Wenn sich die Polizei im Einsatz befindet, dann dürfen die das. Ansonsten haben die sich ebenso an die StVO zu halten wie wir Normalbürger auch!


anonym
beantwortet von manfredS1962 am 21. August 2009 01:07
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Nein, darf sie nicht!-- Es muß ein offizieller und in Auftrag gegebener Einsatz sein, um das Blaulicht und Sirene einzuschalten....auch die Geschwindigkeit ist auf (so weit ich weiß) innerorts 70 km/h beschränkt.-- Aber wenn es um einen Einsatz auf "Leben und Tod" geht....dann sollte uns das alles egal sein!!!---Sind wir doch froh, daß es Menschen (die Polizei) gibt, die für uns alle den Kopf hinhalten, um uns zu helfen. Oder??


Raaver
beantwortet von Raaver am 21. August 2009 01:04
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Wenn sie irgendwohin müssen dringend?


anonym
beantwortet von marcopolo79 am 21. August 2009 07:18
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1) Wenn sie auf einer Einsatzfahrt sind, dürfen die das. Das An- und Ausschalten kann z.B. taktische Gründe haben ("stille Anfahrt"). Der Räuber muss ja nicht mitbekommen, dass die Polizei angefegt kommt.

2) Geblitzt werden die sehr wohl auch. Ein Rotblitzer z.B. arbeitet über Kontaktschwellen im Boden. Und die sind immer aktiv, ob mit oder ohne Blaulicht. Passiert halt nix, wenn auf dem Bild die angeschalteten Lichter zu sehen sind. Aus dem gleichen Grund kann auch jeder Autofahrer getrost bei einer roten Ampel weiterfahren, wenn hinten Polizei, Feuerwehr, RTW ö.a. kommt. Erstens gibts ne Auswertung erst, wenn zwei Bilder geschossen wurden und zweitens sind man auf dem Bild danach das Einsatzfahrzeug, so dass klar ist, dass man nicht böswillig über rot gefahren ist.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 21. August 2009 01:06
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Sonderrechte dürfen nur im Notfall eingeschaltet werden. Ich werde jedenfalls nicht hingehen, um die Herrschaften, genau dara zu erinnern!


SchattenBraut
beantwortet von SchattenBraut am 21. August 2009 01:05
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die können ja schlecht alle umfahren^^


anonym
beantwortet von Kopfkissen am 21. August 2009 01:04
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zu oft superbad geuckt? xD


anonym
beantwortet von Netterbunny am 21. August 2009 01:03
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polizei darf leider alles...

Kommentar von 044a18987b0772e2e27f549a2fe2f7e1smallZeSa09 am 21. August 2009 01:07

schwachsinn !

Kommentar von manfredS1962 am 21. August 2009 01:19

was heisst "leider"??- sei doch froh, daß es Menschen gibt, die sich für Recht und Ordnung einsetzen!!!- Oder hast DU die Zivilcourage, deinen Körper und dein Leben (ja!!!) für andere Menschen einzusetzen??

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 21. August 2009 11:26

die Polizei darf nicht alles und muss sich AUCH an die Gesetze halten (auch wegen der Vorbildfunktion), daher darf sie eben NICHT ohne Einsatz einfach mal so das Blaulicht anmachen. Im übrigen gibt es Vorfahrt nur in Kombination mit dem Martinshorn (tatütata).


anonym
beantwortet von kallehh am 22. August 2009 09:36
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Laut §35 STVO ist unter anderem die polizei des Bundes under Länder von den Vorschriften der STVO befreit, wenn dies zur Wahrnehmung dringender hoheitlicher Aufgaben geboten scheint.

Ob dies der Fall ist oder nicht, entscheidet der fahrzeugführende Polizeibeamte, der Hinweis der PEZ Polizeieinsatzzentrale) ist hierbei nur Hilfestellung. Meistens lauetet der Spruch dann folgendermaßen: "Sonderrechte unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen). Und gegen diese Entscheidung eines Polizeibeamten kann man Widerspruch einlegen, denn dies ist ja ein Verwaltungsakt. Allerdings hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Da dir aber selten bis nie die Hintergründe einer Sonderrechtsfahrt bekannt sind, wird es scchwer mit der Begründung des Widerspruchs, also wird der Widerspruch als erfolglos abgewiesen.


anonym
beantwortet von AndrejiX am 21. August 2009 12:04
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Hi, als ich Praktikant bei der Polizei war, wurden wir auch zu einem Einsatz geschickt. Worum es geht darf ich nicht sagen, jedoch sind wir ganz normal dorthin gefahren, weil es nicht um Leben und Tod ging. Als wir eine rote Ampel vor uns hatten, machte der Fahrer das Blaulicht an und danach wieder aus.


anonym
beantwortet von Serienchiller am 21. August 2009 01:15
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Im Einsatz dürfen sie das, zum reinen "Vergnügen" nicht, und da gibt es auch richtig Ärger für. Ich habe mal mit einem ehemaligen Polizisten gesprochen, der wegen so einer Aktion seinen Job verloren hat.

Dass das Martinshorn erst kurz vor der Kreuzung angemacht wird, ist zumindest im Rettungsdienst so üblich, die Polizei macht da auch schonmal komische Sachen.


TheFrog
beantwortet von TheFrog am 21. August 2009 01:07
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Wenn sie einen Einsatz haben und von der ELZ (Einsatzleitzentrale) die Genehmigung für Sonderrechte, also Blaulicht und Horn haben dürfen sie das. Natürlich muss es nicht die ganze Zeit an sein aber zumindest an Kreuzungren oder gerade roten Ampeln müssen natürlich die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass da gleich ein Fahrzeug kommt, dass die Verkehrsregeln nicht beachtet^^ Geblitzt werden sie auch genauso wie jeder andere. Manchmal wird noch abgeglichen ob es zu dem Zeitpunkt eine Einsatzfahrt gab aber die meisten Bidler kommen direkt in den Schredder^^

Kommentar von 2c5a0f2076fe81d4b8c25410ee6142edsmallUralTheo am 21. August 2009 01:09

LEZ - Leiter Einsatzzentrale...

Kommentar von A18e11f6918713a5dee3f4768025c742smallTheFrog am 21. August 2009 01:16

Bei uns heißt es ELZ...100%^^

Kommentar von cherusker18 am 22. August 2009 21:43

Oder Elst (Einsatzleitstelle) bei uns. :-)


SchattenBraut
beantwortet von SchattenBraut am 21. August 2009 01:05
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Ja kla wenn sie durch den McDrive fahren müssen auch ^^ne spaß

Nein nur wenn sie im Dienst sind und es wichtig ist


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 21. August 2009 01:05
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die machen es auch an, um schnell mal eis zu holen...


FishermanFriend
beantwortet von FishermanFriend am 21. August 2009 01:05
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Tja musst du halt auch Polizist werden. denn kannst du auch über die Ampel mit Blaulicht fahren.

Kommentar von ohrgeputzt am 21. August 2009 01:12

ne ich mach dis mit dem müllwagen xD


anonym
beantwortet von pedobear am 21. August 2009 01:04
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Kannst dich ruhig beschweren, bringen wird es aber nichts!

Die machen das doch alle!


romeo27
beantwortet von romeo27 am 21. August 2009 01:04
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klaro machen die das !


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