Darf der Vermieter von einem gemieteten Einzelhaus eine Stromleitung zum Nebengebäude (Scheune) ziehen lassen?
Wir haben vor 20 J. ein Haus gemietet und ein Nebengebäude wo mein Mann eine bastelwerkstatt hatte. Strom hat er legen lassen vom Haus in dem wir wohnen. Als dieses Nebengebäude ihm gekündigt wurde hat er die Leitung entfernt.
Nun wollen die Vermieter diese Scheune wieder vermieten und wieder Strom legen, dazu müssen diese in unser Haus und bei uns an die Leitung. In die Scheune soll ein Zwischenzähler ran der da abgelesen werden kann.
Frage: Müssen wir das erlauben?
5 Antworten
Hallo,
es geht um einen Zwischenzähler!
Ich glaube nicht, dass Ihr das dulden müsst, denn somit seid Ihr gegenüber dem Stromlieferanten auch für diesen Stromverbrauch verantwortlich.
Zahlt der Untermieter nicht, seid Ihr haftbar. Auch Ihr seid dann für eine Abrechnung verantwortlich. Gibt es Probleme mit der Abrechnung - werdet Ihr es beweisen müssen (Eure Stromrechnung vorlegen) - Und obendrein wird sich niemand darum kümmern, das ein geeichter Zwischenzähler eingebaut wird.)
Der Vermieter soll einen Hauptzähler installieren lassen - mit einer eigenen Abrechnung vom Stromanbieter (aber wahrscheinlich will er die Installation und Grundgebuhren sparen)
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, der Strom über eure Abrechnung gehen, dann würd ich darauf bestehen, dass ich einen leicht überhöhten monatlichen Abschlag erhalte. Regelmäßig den Verbrauch kontrolliere und gegebenfalls den Abschlag anpasse.
Und gibt es Zahlungsrückstände - die Sicherung rausdrehen. Das Recht würd ich mir dann auch schriftlich bestätigen lassen, damit man daraus keine Nötigung basteln kann !!
Wir wohnen in einem Einzelhaus, der Stromzähler ist in diesem Gebäude und wenn Probleme auftreten kommen nur wir dran. Da auch die ganzen Leitungen schon veraltert sind (Haus ist ca 200) einige wurden erneuert von unserer Seite aus. Angst macht mir auch das Wir unter einem Strohdachhaus wohnen und schon ein Kabelbrand hatten, den wir aber rechtzeitig endeckt haben weil die Sicherung raussprang. Was wenn bei schwerer belastung das wieder passiert? Mein Anwalt hat mir erstmal geraten das nicht zu erlauben.
Ihr seid nur Mieter. Ich wüsste nicht, weshalb ihr euch wehren wollt/könnt. Solange ein Zähler dazwischen hängt und ihr nicht die Stromrechnung des anderen begleichen müsst, ist doch alles halb so schlimm.
auch Mieter haben rechte, Zwischenzähler werden bei mir abgerechnet und ich laufe dann hinterher meinem Geld nach.
danke für eure Antworten.
Wir haben ja schon mal Strom einem anderen Mieter mit einer zwischenleitung gegeben, dieser hat oft erst sein strom erst monate später bezahlt. ausserdem ist die Leitung in unserem gemietetem Haus total veraltert (ca 60 Jahre) ständig sind die Sicherungen rausgeknallt wenn in der Scheune gearbeitet wurde und wir hatten dann ebenfalls ausfall.
Es kann doch nicht sein das wir dann wieder mit diesen Problemen leben müssen. Ausserdem wolllen wir ja nicht ständig fremde Leute im Haus haben .
jaklar müsst ihr das erlauben, ihr seit nur mieter
genau das hatten wir und sind hinter dem Geld hergelaufen,ich mußte dann im folgendem jahr sogar mehr zahlen weil der verbrauch ja höher war.