Darf der Vermieter seine Fahrtkosten von der Kaution abziehen?
Hallo! Die Frage sagt eigentlich schon alles, denke ich. Daher nur in aller Kürze: Ich musste beruflich relativ umziehen. Habe dem Vermieter die geforderten vier Nachmieter vorgestellt, eine davon hat die Wohnung genommen. Alles soweit gut. Keine Beanstandungen bei der Übergabe, wobei wir den Eindruck hatten, er hätte gern etwas gefunden. Aber sei´s drum. Heute kam die Mail, er habe die Rückzahlung der Überweisung angewiesen und 75€ abgezogen. Hier seine Begründung: "[...]habe ich aufgrund Ihrer vorzeitigen Kündigung und dem damit für mich verbundenen Aufwand sowohl in zeitlicher als auch materieller Hinsicht die Betriebskosten für mein Fahrzeug in Höhe von 75,- € geltend gemacht und ebenfalls von der Kaution abgezogen." Fakt ist: Das darf er nicht, denn die Kaution dient nur der Sicherung der Mietsache aber ich finde einfach nichts handfestes. Falls also jemand da Bescheid weiß und mir helfen kann, wäre ich wirklich dankbar!!
EffiBriest
7 Antworten
Grundsätzlich sind hier reine Verwaltungskosten entstanden und die hat der Vermieter zu tragen. Ob nun Nachmieter früher einzog, da so vereinbart oder fristgerecht du zum Ende der KF auszogst, der Aufwand für den V. ist doch der gleiche. Fordere den Zurückbehalt heraus (gemäß § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung) und kündige gleich die Anwendung von Rechtsmitteln bei Weigerung an. Setze eine Frist von zwei Wochen (datieren, (Kontoeingang).
Ich hab genau das getan und, was ist passiert? Er hat das ganze seinem Anwalt übergeben. JUHU! Da ich weder Rechtschutz habe noch Mitglied im Mieterschutzverein bin, kann das ziemlich teuer werden :(
Weiterhin hat er mich "gebeten" ihm keine Fristen nach meinem "Gutdünken" zu setzten ...
Nein, das ist nicht möglich. Zunächst müsste er jeden einzelnen gefahrenen Kilometer klar durch Fahrtenbuch nachweisen, was in diese Fall 375 km bei 20ct./km wären. Fordere die Summe verbindlich zurück, da sie zweifelsohne rechtswidrig ist.
Anfahrtskosten des Vermieters sind grundsätzlich Verwaltungskosten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind.
Unabhängig davon müsste es hierzu (vorab) eine entsprechende Vereinbarung geben, wonach der Vermieter Kosten in Rechnung stellt.
Danke für die Auskunft! Ich habe ihn zur Erstattung aufgefordert. Mal sehen, was draus wird...
Fakt ist: Das darf er nicht, denn die Kaution dient nur der Sicherung der Mietsache aber ich finde einfach nichts handfestes.
woher weisst du es dann?
der mieterbund berät dich und vertritt dich nötigenfalls auch rechtlich.
Na du kennst doch schon die Antwort.
Nein darf er nicht.
Schreib ihm einen Brief wo du ihn bittest das Geld zu überweisen und setz in eine Frist.
Verstreicht die Erfolglos, gehst du zum Anwalt.
Ich stimme zu, nur bittet man in diesem Fall nicht, man fordert es. Als Zahlungsfrist empfehle ich 10 Werktage. Mit deutlichem Hinweis auf die Rechtsfolgen.