Darf der Vermieter eine Gebühr für einen Mietvertragsnachtrag erheben?

3 Antworten

Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man...

Du musst nicht zahlen aber dann kann es sein, dass Du Dir eine andere WG suchen musst.

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet ständig Vertragsänderungen zu machen.

Coolaidrea 
Fragesteller
 07.02.2014, 16:38

Ich glaube, du hast mich nicht verstanden. Ich bin diejenige die ausgezogen ist - und zwar ans andere ende von deutschland. Vor drei monaten hatte ich einen neuen Mitbewohner bekommen und ch bin vor einem Monat ausgezogen. - deshalb ja auch mein Statement "Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man..."

Soll heißen - entweder er fliegt raus wegen 50€. Oder ich muss mir n Anwalt suchen?

Coolaidrea 
Fragesteller
 07.02.2014, 16:40
@Coolaidrea

Zur Info: wir zahlen als WG solche Kosten gemeinsam. Der Vermieter will für den dein Einzg meines letzten Mitbewohners 50€ und für den Einzug meines Nachmieters auch nochmal - bzw. eben für meinen Auszug.

Das sind Verwaltungskosten und nicht auf den Mieter umlegbar.

Aber ein Vermieter ist nicht verpflichtet laufend den Vertrag zu ändern.

Irgend wann könnte er sagen "Schluß mit wechsel das Mieterchen", entweder der Vertrag wird komplett von den Mietern gekündigt oder rean de va plü.

Coolaidrea 
Fragesteller
 06.02.2014, 16:52

Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man...

anitari  06.02.2014, 17:05
@Coolaidrea

Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;)

Natürlich kannst Du was dagegen machen. Die 50 € pro Umschreibung des Vertrages nicht zahlen ...

... oder mit den anderen WGlern eine neue Wohnung suchen.

Hallo Coolaidrea! Normalerweise kann ein Mietvertragsnachtrag nur einvernehmlich erfolgen. Wenn der Vermieter einseitig bestimmt, dass der Mietvertrag abgeändert wird, bist du nicht an die Änderung gebunden. Wenn im Mietvertrag nichts von dieser 50€-Regelung steht und du auch keinen Nachtrag unterschrieben hast, der diese Gebühr beinhaltet, müsstest du diese Zahlung verweigern können.

anitari  06.02.2014, 16:45

Wenn im Mietvertrag nichts von dieser 50€-Regelung steht und du auch keinen Nachtrag unterschrieben hast, der diese Gebühr beinhaltet, müsstest du diese Zahlung verweigern können.

Klar. Und der Vermieter kann die Änderung/den Nachtrag verweigern.