Darf der Vermieter eine Gebühr für einen Mietvertragsnachtrag erheben?
Hallo,
ich bin gerade aus meiner Studenten-WG ausgezogen, in der ich 3 Jahre gelebt habe.
Wie das so ist in einer Studenten-WG, ziehen immer mal wieder Leute ein und aus. Bei mir war es eine 2er-WG. In der ganzen Zeit hatte ich 3 verschiedene Mitbewohner.
Im Mietvertrag waren 4 Hauptmieter, jeweils ich mit meiner Mutter und mein Mitbewohner (auch Student) mit seiner Mutter - die Eltern mussten mit in den Mietvertrag als Sicherheit für den Vermieter.
Immer wenn ein Mitbewohner ausgezogen ist, musste natürlich ein Mietnachtrag gemacht werden. Heißt: wir schicken denen eine Einverständniserklärung, das einer auszieht und ein anderer dafür in den bestehenden Mietvertrag eintritt - unterzeichnet von allen 4 Hauptmietern. Dann setzt der Vermieter ein einziges Blatt auf, wo eben drinssteht, dass der neue Mitbewohner für den alten eintritt und alle 4 bisherigen Hauptmieter + der neue Mieter und ein Elternteil unterschreiben. That's it. Nicht so besonders aufwändig für den Vermieter quasi (mal davon abgesehen, dass er natürlich gewisse Sachen in seinem System ändern muss).
Seit neustem erhebt mein Vermieter eine Gebühr von 50€ für einen solchen Mietvertragsnachtrag. Mein letzter Mitbewohner ist vor 3 Monaten eingezogen, da stehen noch die 50€ aus und für meinen Auszug wollen die jetzt auch noch 50€ haben - quasi für den Nachtrag für meinen Nachmieter.
Jeder, dem ich das erzählt habe, fragte zu allererst: ist das überhaupt rechtens?
Ehrlich gesagt: keine Ahnung. Kann schon sein, kann aber auch nicht rechtens sein. Hat da jemand eine Ahnung?
Vielen lieben Dank!!!
3 Antworten
Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man...
Du musst nicht zahlen aber dann kann es sein, dass Du Dir eine andere WG suchen musst.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet ständig Vertragsänderungen zu machen.
Zur Info: wir zahlen als WG solche Kosten gemeinsam. Der Vermieter will für den dein Einzg meines letzten Mitbewohners 50€ und für den Einzug meines Nachmieters auch nochmal - bzw. eben für meinen Auszug.
Das sind Verwaltungskosten und nicht auf den Mieter umlegbar.
Aber ein Vermieter ist nicht verpflichtet laufend den Vertrag zu ändern.
Irgend wann könnte er sagen "Schluß mit wechsel das Mieterchen", entweder der Vertrag wird komplett von den Mietern gekündigt oder rean de va plü.
Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man...
Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;)
Natürlich kannst Du was dagegen machen. Die 50 € pro Umschreibung des Vertrages nicht zahlen ...
... oder mit den anderen WGlern eine neue Wohnung suchen.
Hallo Coolaidrea! Normalerweise kann ein Mietvertragsnachtrag nur einvernehmlich erfolgen. Wenn der Vermieter einseitig bestimmt, dass der Mietvertrag abgeändert wird, bist du nicht an die Änderung gebunden. Wenn im Mietvertrag nichts von dieser 50€-Regelung steht und du auch keinen Nachtrag unterschrieben hast, der diese Gebühr beinhaltet, müsstest du diese Zahlung verweigern können.
Wenn im Mietvertrag nichts von dieser 50€-Regelung steht und du auch keinen Nachtrag unterschrieben hast, der diese Gebühr beinhaltet, müsstest du diese Zahlung verweigern können.
Klar. Und der Vermieter kann die Änderung/den Nachtrag verweigern.
Ich glaube, du hast mich nicht verstanden. Ich bin diejenige die ausgezogen ist - und zwar ans andere ende von deutschland. Vor drei monaten hatte ich einen neuen Mitbewohner bekommen und ch bin vor einem Monat ausgezogen. - deshalb ja auch mein Statement "Also lautet die Antwort quasi: rechtens ist es nicht, aber dagegen machen kannst du auch nichts? ;) Mal ehrlich - als könnte ich mir als Berufsanfänger in der Kreativbranche einen Anwalt leisten - für eine Summe von 2 x 50€ . Oder riskieren, dass ich 'ne ganze Wohnung am anderen Ende von Deutschland renovieren muss und mein Mitbewohner rausfliegt. Oh man..."
Soll heißen - entweder er fliegt raus wegen 50€. Oder ich muss mir n Anwalt suchen?