Darf der Lohn des letzten Monats auf Hartz4 angerechnet werden?

5 Antworten

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Die Frage ist, bekommt er seinen Lohn im Voraus oder im Nachhinein. Nach dem Arbeitsmonat sein Geld zu bekommen bedeutet ja damit auch die Kosten des vergangenen Monats zu bestreiten und nicht wie von der ARGE angenommen den Folgemonat.

anges1988 
Fragesteller
 05.04.2010, 12:58

er bekommt lohn im nachinein, arbeit den monat undbekommt dann geld

Kleintier  05.04.2010, 13:53
@anges1988

Normalerweise zählt immer das Datum des Geldeinganges. Wird ihm das Geld am Monatsende überwiesen, wird es nicht mit angerechnet; wird es am Monatsanfang überwiesen dann schon.

Ein Negativ-Beispiel:

Zeitarbeiter bekommen in der Regel die Lohnzahlung erst Mitte des Folgemonats. Erhält er die Kündigung zum Monatsende und ist danach auf Hartz IV angewiesen, dann bekommt er für den 1. Monat kein (oder nicht das volle) ALG2. Möglicherweise muss er dann auch seine Krankenkassenbeiträge selber bezahlen.

Gegen den Bescheid von Deinen Freund würde ich Widerspruch einlegen! Schau mal hier: http://www.elo-forum.org/

Was letiki05 gesagt hat, ist ganz richtig und Kleintier hat es auch gesagt.

Die ARGE muß sich irgendwo orientieren, wann was bei Dir dazukommt.

Das ist auch geseztlich so geregelt.

Die nennen das Zuflussprinzip. Der Monat an dem was zufließt ist der Zählmonat.

Im Vormonat hast Du gearbeitet und dann ist Rechnungslauf beim Arbeitgeber und dann am 5. oder 10. oder 15. des Monats bekommst du Geld.

In genau diesem Monat des Geldzuflusses bekommst Du meist kein Geld von der Arge.

Das Berechnen wäre sonst für die Arge noch komplizierter.

SOlange das Geld im Vormonat auf dem konto war darf es meines Wissens nicht angerrechnet werden

JackNapier  05.04.2010, 12:51

Richtig. Und falsch. Dieses Geld kann als Vermögen angerechnet und mit dem ALG2 verrechnet werden.

Das ist nicht korrekt. Es wird grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip angerechnet, das hat nichts damit zu tun, was irgendwo drinstand. Dein Freund soll den Kontoauszug, aus dem hervorgeht, wann die Zahlung auf seinem Konto gutgeschrieben wurde, einreichen. Damit dürfte sich das erledigt haben, wenn nicht, Widerspruch einlegen. Sowas geht garnicht.

Hat er diesen Job noch? (400 Euro Job?) In diesem Falle: Wenn dein Freund die 400 Euro Ende Februar für den Monat März erhalten hat, ist die Anrechnung korrekt.

anges1988 
Fragesteller
 05.04.2010, 12:56

habe vergessen dazu zu schreiben,das erzum 28.02.10 geküngigt wurde aus betrieblichen gründen