Überbrückungsgeld vs. jobcenter?

6 Antworten

Das ist ganz einfach !

Es kommt darauf an wann du dein Überbrückungsgeld ( Zuflussprinzip ) bekommen hast,wie hoch dieses war und wann du deinen Antrag auf ALG - 2 stellst.

Du schreibst das du am 06.11.2015 entlassen wurdest,wenn du da auch dein Überbrückungsgeld bekommen hast und dich diesen Monat noch Arbeit suchend beim Jobcenter meldest,dann wird dir dein Überbrückungsgeld auf diesen Monat angerechnet,weil der Antrag im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück greift.

Dann würde es darauf ankommen wie hoch dein Überbrückungsgeld war und wie hoch dein dir zustehender Bedarf nach dem SGB - ll ist,also was dir an ALG - 2 oder auch Hartz - 4 zustehen würde.

Liegt dein Überbrückungsgeld unter Berücksichtigung deines Beitrags für deine KV - über deinem Bedarf,dann würdest du für diesen Monat der Antragstellung keinen Leistungsanspruch haben.

Der Überschuss deines Übergangsgeldes würde dann im Folgemonat von einmaligem Einkommen zu Vermögen werden und bis auf Höhe deines Schonvermögens nicht mehr auf deinen Bedarf angerechnet.

Du darfst dann min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Wenn du deinen Antrag jetzt gleich erst im nächsten Monat stellst,dann ist dein Überbrückungsgeld gleich als Vermögen anzusehen,weil du es vor dem Monat der Antragstellung schon hattest und ist dann bis zu deinem genannten Schonvermögen nicht auf deinen Bedarf anrechenbar.

So, nun für alle nochmal. Nein es wird NICHT angerechnet da diese Geld vom VORMonat ist.
Auch mein Anwalt und mein Bewährungshelfer haben mir das vorher bestätigt,und gesagt das ich beruhigt dahingehen kann.

Geld mittlerweile bekommen für den Dezember, ohne abzüge etc.

Sobald du dich beim JobCenter meldest wird es angerechnet je nach dem wie viel es war 180€ darfste behalten der rest wrid angerechnet.

Wenn du alles ausgegben hast wirst warhscheinlich sofort mti einer sanktion anfangen bis es abgezahlt wurde.

Rockuser  28.11.2015, 02:37

Blödsinn.

Maik2325 
Fragesteller
 28.11.2015, 02:38

Da soll aber auch nicht Richtig sein so nach den BSG. Da steht auch nur drin, das es nur den ERSTEN Monat angerechnet werden kann. Also in diesen Fall 400 euro.
Laut: BGS B 14/11b AS 17/07 R steht dort geschrieben.:
(kurzfassung) Wer ein Überbrückungsgeld oderandere Zahlungen erwartet, muss mit seinem Hartz-IV-Antrag daherbis zum Ersten des Folgemonats warten, um eine Anrechnung als Einkommen zu vermeiden.

Heist in meinen Fall, das im nächsten monat als Vermögen angesehen werden kann, und das ist dann egal

Auch habe ich diesen Beitrag GEfunden:http://www.sperre-online.de/?p=5538

In den auch beschrieben wird das man erst beantragen soll wenn man sein Geld schon bekommen hat, und man kann es nur noch als Schonvermögen anrechnen und man bekommt so laut sein recht auf Harz4

So, und nun war ich bei meinen Bwährungshelfer sowie Anwalt für SozialRecht.
Ich habe das Geld im November bekomme.
Das Jobcenter kann und darf mir es auch nur für November anrechnen, Darüber hinaus dürfen die es laut Gesetz nicht.

Ich hatte auch im November hingehen können, und selbst dann dürften die mir nur 1 Monat nicht Zahlen dürfen, aber ab den 2ten Monat müssen die mir meinen Normalen Harz4 (~400€) Beitrag geben.
Da ich aber mich locker 1 Monat selber verpflegt habe etc. Ist das Kannse +- 0

Somit kann ich beruhigt am 1-2.12.2015 Zum Jobcenter gehen, mich arbeitslos melden und Harz4 Beantragen. Verweigern, und Kürzen dürfen die mir nichts. Wenn die ankommen, von wegen hier du hast doch geld bekommen. Sry da kann ich gleich mit 1-2 Gesetzen ankommen und sagen, das sieht mein Bewährungshelfer und Anwalt für Sozialrecht aber anders. Punkt