Bufdi und Hartz 4

2 Antworten

Solange du noch keine 25 bist,steht dir ab Beginn wieder Kindergeld zu,sollten dann deine Eltern beantragen,also neuen Antrag stellen und eine Kopie deines Vertrages beilegen !

Von deinem Taschengeld stehen dir dann 200 € als Freibetrag zu,werden also nicht auf deine bisherigen ALG - 2 Leistungen angerechnet,Kindergeld dann voll und vor Beginn eine schriftliche Veränderunsmitteilung mit Kopie ans Jobcenter schicken oder persönlich vorsprechen.

Guckst du:

Entgelt, Gehalt, Verdienst, Vergütung oder Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst - BFD

Die jeweiligen Einsatzstellen der Träger des Bundesfreiwilligendienstes zahlen das Entgelt, die Vergütung bzw. das Taschengeld an den Freiwilligen aus, und zwar stellvertretend für den Bund. Höhe Taschengeld

Das Taschengeld beträgt im Jahr 2015 maximal 363 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Hinzu kommen in vielen Fällen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und hängt auch vom Umfang der Tätigkeit des Freiwilligen ab. Das Geld, was der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung; denn bei dem Freiwilligendienst handelt es sich um ein Ehrenamt.

Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bund pauschal mit 200 Euro im Monat pro Platz gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 100 Euro im Monat. Diese Förderung geht jedoch an die Einsatzstellen, nicht an den Freiwilligen!

Wie beim FSJ besteht auch während des BFD in aller Regel ein Anspruch auf Kindergeld während des Bundesfreiwilligendienstes. Das war ursprünglich anders vorgesehen, ist aber nachträglich geändert worden. Ursprünglich sollte das wegfallende Kindergeld durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden.

Will man sich eine Vorstellung über die Höhe der Vergütung bzw. des Gehalts im Bundesfreiwilligendienst machen, so schaut man auf die bisherige Praxis im FSJ. Denn die bisherigen Jungendfreiwilligendienste und der BFD sollen gleich behandelt werden.

Also: Das Taschengeld in Höhe von 330 Euro ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es wird keinen Unterschied zwischen Ost und West geben. Außerdem erhält man als Freiwilliger die Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat.

Und du wirst sicher nicht weiter dumm rummsitzen...