Bruder der Ehefrau des Bruders?

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Dafür gibt es tatsächlich einen Begriff und er wird als Schwippschwager bezeichnet. Allerdings ist diese Verwandtschaftsbeziehung nicht gesetzlich definiert.

Es gibt dafür auch noch den Begriff Schwiegerschwager, womit insbesondere das Verhältnis der Geschwister des einen zu den Geschwistern des anderen (Ehe)partners - wie auch die Beziehung zwischen den (Ehe)partnern von Geschwistern gemeint.