Brille vom Kind kaputt, -springt die Haftpflicht ein?

5 Antworten

Nein das ist kein Haftpflichtfall.

Wer seine Kinder Fussball spielen lässt, nimmt in Kauf, dass die Brille kaputt geht oder sich ein Kind das Bein bricht oder Zähne verliert etc.

Will heissen, wenn Kinder ganz normal spielen zahlt man immer selber.

Hätte das andere Kind deinem Jungen die Brille absichtlich kaputt gemacht, würde die Haftpflicht zahlen.

Kinder unter 7 Jahren sind nicht "deliktfähig".

Wenn überhaupt, wäre hier die Haftpflichtversicherung der Einrichtung zuständig. Das personal hat die Aufsichtspflicht.

Die Eltern des Kindes haben damit nichts zu tun.

Wenn das Kind unter 7 Jahren alt ist, dann besteht keinerlei Haftung. Danach auch nur dann, wenn Schadenseinsicht besteht. Ist hier nicht gegeben.

Der Kindergarten muß nur dann haften, wenn die Brille durch eine Aufsichtspflichtverletzung kaputtgegangen ist.

Wenn er zu den Größeren gehört, dann ist es keine Aufsichtspflichtverletzung, sie auch alleine draußen spielen zu lassen.

Du kannst Dich an die Eltern des Schädigers wenden, vielleicht haben die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden von Kindern unter 7 miteinschließt.

Ansonsten geht ihr leer aus.

Das ganze Hin und Her habe ich nicht gelesen, aber bei uns in der Schule lief das so ab:

Deie Eltern des schadenverursachenden Kindes wurden befragt, ob sie eine Haftpflichtversicherung haben. Diese haben die meisten Leute. Wenn ja, wurde die Rechnung dort eingereicht und auch bezahlt.

Wenn nein (meistens gelogen), hat es die Schulhaftpflicht bezahlt.

Eine Brillen-Versicherung halte ich für Quatsch: Geldmacherei.

Eine Versicherung schließt man nur ab, wenn ein Schaden mehrere 1000 € kosten könnte. Brillenschäden kann man auch vom Monatsbudget bezahlen.

Goodnight  01.10.2016, 11:02

Natürlich ist bei Kindern eine Brillenversicherung sehr sinnvoll. Weil eine kaputte Brille fast nie ein Haftpflichtfall ist.

Demelebaejer  07.10.2016, 18:12
@Goodnight

so spricht ein Versicherungsvertreter.

denn ich gehe davon aus,dass sowas ihre Haftpflicht übernehmen müsste. Ist das richtig?

Kommt drauf an.

Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, d.h. sie können nicht haftbar gemacht werden, für Schäden die sie anrichten. Gute Haftpflichtversicherungen versichern die Klausel jedoch meist gegen Aufpreis mit. Liegt die Klausel nicht vor, hast du erstmal persönliches Pech.

Der Kindergarten haftet nur, wenn diesem eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen und nachzuweisen ist. Dies zu entscheiden ist aber Aufgabe eines Gerichts, so dass du hier wahrscheinlich den Klageweg beschreiten müsstest.

Auch gehe ich davon aus, dass du keine Rechtsschutzversicherung hast, da du ja anscheinend auch das Geld für eine evtl. Brillenversicherung oder eben eine kindergerechte Brille, die auch für Sport und Spiel geeignet ist, nicht ausgelegt hast.