Wenn eine Brief mit Tesafilm befestigt an meiner Wohnungstür geklebt wird. Gilt er dann rechtsmäßig als zugestellt?
Briefzustellung - Zugestellt oder nicht?
Antworten (13)
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RegenmacherRegenmacher
Nein. Den könnte jeder, der an der Tür vorbei geht entfernen.
Als zugestellt gilt, wenn z.B. der Brief in deinen Briefkasten eingeworfen wird.
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marieclairesmarieclaires
kommt auf den brief an!
Kommentar von
marieclairesmarieclaires also?es gibt auch einwurfeinschreiben vom gericht etc pp.der postbote unterschreibt das er ihn gebracht hat!
Kommentar von
HypothesisHypothesis Wenns ein Einwurfeinschreiben ist... lässt sich drüber streiten.
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1Antwort von
EifelmenschEifelmensch
Wenn du ihn bekommen hast, ist er doch zugestellt, oder etwa nicht?
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doris11doris11
WEnn es kein Einschreiben ist,das einer Unterschrift bedarf,..ja...kann ja sein ,das er irrtümlich beim Nachbarn im Briefkasten war,und der hat ihn dir an die Tür geklebt,der Postbote hat keinen Tesafilm mit...
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Kuakomekiki Was für ein Brief ist es und vor allem - warum wurde er von wem an die Tür geklebt? Ist es ein gelbes Kuvert(Postzustellungsauftrag)? Es gibt heute viele Zustelldienste! Haben Sie einen Briefkasten? Wie wird Ihre Post gewöhnlich zugestellt? Lassen Sie mal was hören - bei so vielen Antworten ....
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covia Die vorhergehende Frage lautet, ob Sie über einen unter normalen Umständen auffindbaren und abschließbaren Briefkasten verfügen, der Ihren Namen trägt, denn dazu sind Sie verpflichtet (also nicht nach dem Motto, der Briefkasten ist doch drei Hinterhöfe weiter in drei Meter Höhe an der Wand befestig, steht immer offen und trägt den Namen des Vor-Vor-Mieters...Sie wissen was ich meine). Wenn Sie keinen Briefkasten in dem Sinne haben, gilt der Brief auf jeden Fall als zugestellt. Verfügen Sie über einen "ordnungsgemäßen" Briefkasten, dann kann in Ihrem Einzelfall über die Frage der Zustellung oder Nichtzustellung vor Gericht gestritten werden. Allerdings würde diese Frage nicht einzeln behandelt werden, sondern im Zusammenhang mit rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Brief ergeben, z.B. ein Mahnverfahren, wenn es sich um eine Rechnung handelt die nicht bezahlt wird.
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Diecqst86 Also es handelt sich um eine Kündigung eines Mietvertrages!!
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LittleArrowLittleArrow
Ich sage "nein", weil er nicht in Deine normale Verfügungsgewalt gebracht wurde, z.B. durch Einwurf in den Briefkasten, Briefschlitz, unter der Tür durch.
Ankleben an die Tür überläßt den Brief leichtfertig dem (widerrechtlichen) Zugriff Dritter. Oder auch die Übergabe an die Nachbarin.
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MikeFFMMikeFFM
Nein! Weil der "Zusteller" nicht sicher sein kann, dass der Brief nicht von irgend jemandem widerrechtlich entfernt wurde, bevor Du ihn gefunden bzw. gelesen hast.
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vollimlebenvollimleben
Im Briefkasten ist er auch nicht immer sicher,oder wenn ihn eine Nachbarin annimmt!
Sehe ich nicht so!
Dann siehst du es leider falsch!