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Briefzustellung - Zugestellt oder nicht?

Frage von Diecqst86 Diecqst86

Wenn eine Brief mit Tesafilm befestigt an meiner Wohnungstür geklebt wird. Gilt er dann rechtsmäßig als zugestellt?

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Antworten (13)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Nein. Den könnte jeder, der an der Tür vorbei geht entfernen.

    Als zugestellt gilt, wenn z.B. der Brief in deinen Briefkasten eingeworfen wird.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Sehe ich nicht so!

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Dann siehst du es leider falsch!

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    Antwort von marieclaires marieclaires

    kommt auf den brief an!

    Kommentar von marieclaires marieclairesmarieclaires

    also?es gibt auch einwurfeinschreiben vom gericht etc pp.der postbote unterschreibt das er ihn gebracht hat!

    Kommentar von Hypothesis HypothesisHypothesis

    Wenns ein Einwurfeinschreiben ist... lässt sich drüber streiten.

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Wenn du ihn bekommen hast, ist er doch zugestellt, oder etwa nicht?

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    Antwort von holsch holsch

    grenzfrage... könnte ja jemand mitgenommen haben

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    Antwort von doris11 doris11

    WEnn es kein Einschreiben ist,das einer Unterschrift bedarf,..ja...kann ja sein ,das er irrtümlich beim Nachbarn im Briefkasten war,und der hat ihn dir an die Tür geklebt,der Postbote hat keinen Tesafilm mit...

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    Antwort von Kuakomekiki Kuakomekiki

    Was für ein Brief ist es und vor allem - warum wurde er von wem an die Tür geklebt? Ist es ein gelbes Kuvert(Postzustellungsauftrag)? Es gibt heute viele Zustelldienste! Haben Sie einen Briefkasten? Wie wird Ihre Post gewöhnlich zugestellt? Lassen Sie mal was hören - bei so vielen Antworten ....

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    Antwort von covia covia

    Die vorhergehende Frage lautet, ob Sie über einen unter normalen Umständen auffindbaren und abschließbaren Briefkasten verfügen, der Ihren Namen trägt, denn dazu sind Sie verpflichtet (also nicht nach dem Motto, der Briefkasten ist doch drei Hinterhöfe weiter in drei Meter Höhe an der Wand befestig, steht immer offen und trägt den Namen des Vor-Vor-Mieters...Sie wissen was ich meine). Wenn Sie keinen Briefkasten in dem Sinne haben, gilt der Brief auf jeden Fall als zugestellt. Verfügen Sie über einen "ordnungsgemäßen" Briefkasten, dann kann in Ihrem Einzelfall über die Frage der Zustellung oder Nichtzustellung vor Gericht gestritten werden. Allerdings würde diese Frage nicht einzeln behandelt werden, sondern im Zusammenhang mit rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Brief ergeben, z.B. ein Mahnverfahren, wenn es sich um eine Rechnung handelt die nicht bezahlt wird.

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    Antwort von Diecqst86 Diecqst86

    Also es handelt sich um eine Kündigung eines Mietvertrages!!

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Ich sage "nein", weil er nicht in Deine normale Verfügungsgewalt gebracht wurde, z.B. durch Einwurf in den Briefkasten, Briefschlitz, unter der Tür durch.

    Ankleben an die Tür überläßt den Brief leichtfertig dem (widerrechtlichen) Zugriff Dritter. Oder auch die Übergabe an die Nachbarin.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Nein! Weil der "Zusteller" nicht sicher sein kann, dass der Brief nicht von irgend jemandem widerrechtlich entfernt wurde, bevor Du ihn gefunden bzw. gelesen hast.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Im Briefkasten ist er auch nicht immer sicher,oder wenn ihn eine Nachbarin annimmt!

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    Antwort von hajottka hajottka

    nein

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    Antwort von rebertho rebertho

    wenn du keinen Briefkasten hast - ja

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