Ab wann gilt ein Biref als rechtlich als zugestellt?

4 Antworten

Die Schwierigkeit ist, die Zustelllung zu beweisen. Wer verschickt denn ein wichtiges Dokument nicht als Einschreiben?

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:36

z.B so ziemlich jedes Ordnungsamt oder schonmal nen Strafzettel per Einschreiben oder vom GV bekommen ? Brauche einen Argumentationsgrund oder einen § Spruch der eine "normale" Zustellung per Postbote auser Kraft setzt

Fenchurch  24.01.2011, 21:45
@TheDude1982

Ich verstehe. Gehen die Strafzettelverteiler nicht immer paarweise und können so für den jeweils anderen als Zeuge aussagen?

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:57
@Fenchurch

Bei uns nicht, aber es geht auch hier nicht um einen Bußgeldbescheid. Sondern um ein erst 2. Schriftstück, dass mir sagt ich solle mehr bezahlen, da das erste "angeblich" ignoriert wurde, obwohl ich es nie bekommen habe

Die einzige Zustellung die rechtskräftig beweist, dass nicht nur ein Kuvert zugestellt wurde, was bei jeder Art von Einschreiben der Fall ist, ist der PostZustellungsAuftrag PZA. Diese Form beweist sowohl die Zustellung, als auch den Inhalt. Sie ist jedoch nur bestimmten Behörden vorbehalten. Jede natürlich und juristische Person in Deutschland hat diese Möglichkeit nicht. Sie kann allerdings einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, aber das kostet. Die Sache mit dem Zeugen, wie es Meandor in seiner Antwort vorschlägt, ist da schon das beste Verfahren. Du kannst auch zusammen mit dem Zeugen ein Einschreiben beauftragen. ABER: ob das ein Richer anerkennen wird, liegt in desen freier Rechtsauffassung. Daher helfen Dir auch keine Gerichtsurteile zu so einem Fall.

§ 145 I BGB

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Auf Deutsch heißt das, die Willenserkärung, die vermutlich in dem Dokument steckte, gilt als bekannt gegeben, wenn der Empfänger unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen könnte. Es reicht also, wenn der Brief in seinen Briefkasten kommt

Die Frage ist wie so üblich die Dokumentation dasselben. Den Niemand kann nachweisen, dass der Brief auch wirklich im Briefkasten gelandet ist. Es kann auch Niemand nachweisen, was in dem Brief drin war.

Wenn es etwas ganz ganz ganz wichtiges ist. Such Dir einen guten Zeugen. Nicht verwandt, nicht verschwägert und seriös. Lass den das Dokument lesen. Tüte das Dokument ein und werfe es im Beisein des Zeugen in den Briefkasten. Lass den Zeugen einen Schrieb unterschreiben:

"Hiermit bezeuge ich XY, dass das Dokument (hier eine kurze Inhaltsangabe) in meiner Gegenwart in den Briefkasten des YZs eingeworfen wurde."

Das ist mit Abstand die wasserdichteste Zustellung.

Meandor  24.01.2011, 21:54

Okay, hab gerade gelesen, dass Du etwas erhalten haben sollst, was nie ankam. Dann hast Du die Argumentation schon:

"Bei Dir war nichts im Briefkasten". Nicht mehr, nicht weniger. Geh gar nicht auf das Theater mit der Tür, dem Chip oder sonst etwas ein. Bleib einfach bei "Bei mir was nichts im Briefkasten". Fertig. Der Sender muss nachweisen, dass er es zugestellt hat. Sollte es vor Gericht gehen, frag ihn wie Dein Briefkasten aussieht. Ob er geklingelt hat. Ob ihm jemand die Tür geöffnet hat oder ob sie offen war. Daran könntest Du erkennen, ob er überhaupt schon da war. Diese Art Argumentation erst zum Schluss, bleib für den Anfang bei dem Satz "Bei mir ist nichts angekommen".

Natürlich nur, wenn es auch so war.

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 22:10
@Meandor

auch kein Problem damit was zu bezahlen, nur wenns geht nicht mehr als ich muss =)...Aber gibts es eine Rechtsprechung dazu auf die ich mich berufen kann in einem "netten" Schreibn an die zuständige Stelle, dass ein Schriftstück erst dann als zugestellt angesehen werden kann wenn..usw ?

Meandor  25.01.2011, 14:13
@TheDude1982

Was macht das für einen Sinn? Das Gesetz sagt, dass eine Willenserklärung ab dem Zeitpunkt wirkt, ab dem sie zugeht. Wenn sie nicht zugeht, kann sie nicht wirken. Wenn Du nichts bekommst, kann es auch nicht gegen Dich wirken. Ob es Urteil gibt? Vermutlich jede Menge und alle sagen das gleiche, denn das ist Jura im ersten Semester. Vermutlich sogar im ersten Monat.

Zu 100% zugestellt, wenn Du ihn mit einem Zeugen persönlichen überstellt hast (und der Zeuge vom Inhalt des Schreibens Kenntnis genommen hat). Anders kann der Empfänger dauernd irgendetwas behaupten, z.B. leeren Umschlag bekommen oder sowas. Die Zustellung wie oben geschildert ist nicht rechtskräftig.

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:35

Argumentation korrekt, jedoch nicht vor Gericht verwertbar, da es eher "selten" ist, dass jemand einen "leeren" Umschlag einwirft, wird nicht so gerne vom "Richter" gehört. § Verweis ?

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:45
@nurnochmehr

Geht eher darum das ich was bekommen haben soll. Und es auch angeblich von einer privaten Person "ohne Zeugen" mir zugestellt wurde. Was eine "unmöglichkeit" ist, da man bei uns nicht an die Briefkästen kommt ohne einen entsprechenden "chip" der eine Tür öffnet um in das Hausinnere zu kommen. Geht darum das ich eine Zustellung erhlaten haben soll, per "normaler" Post, die mir bei nichterhaltung "schaden" zufügen kann

nurnochmehr  24.01.2011, 21:47
@TheDude1982

Achso, naja Du kannst schlecht nachweisen, dass Du nichts bekommen hast. Die Nachweispflicht liegt hierbei beim Absender, aber dazu finde ich leider auch kein passendes Urteil.

TheDude1982 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:56
@nurnochmehr

Ich finde auch bei "guugle" nichts, ob ein per normaler Post zugestelltes Schriftstück als 100 % zugestellt und rechtskräfitgt anzusehen ist :-/