Bremslichter am Auto - reichen 2 von 3?
Ich habe kürzlich einen Bekannten darauf hingewiesen, dass sein Bremslicht auf der Fahrerseite defekt ist. Er meinte, es müssten mindestens 2 funktionstüchtig sein. Wie viele man dann noch am Auto hat, die nicht funktionieren wäre egal. Ich kann mir das nicht vorstellen - eventuell, wenn das mittlere nicht geht, da das ja nicht zwingend sein muss... Weiß es jemand genau? Würde mich mal interessieren. Vielen Dank!
8 Antworten
Es müssen ALLE funtionieren. Er käme zwar damit durch die HU, muß dann aber den geringen Mangel innerhalb eines Monats beheben. Braucht aber damit nicht zur Nachkontrolle.
(Geringe Mängel sind innerhalb eines Monats zu beheben, keine Nachkontrolle erforderlich siehe Punkt 3.1.4.2 der Anlage VIII StVZO)
(Erhebliche Mängel sind unverzüglich zu beheben, für die Nachkontrolle hat man einen Monat Zeit, siehe Punkt 3.1.4.3. der Anlage VIII StVZO)
https://www.juris.de/purl/gesetze/StVZO\_Anlage\_VIII
runterscrollen bis Punkte 3.1.4
Jeder Halter ist dazu verpflichtet Mängel abzustellen, sobald sie ihm bekannt sind, unabhängig von der HU.
Kurzfristig schon aber es genügt bei der Verkehrskontrolle durchaus zumindest für eine mündliche Abmahnung - ist jedoch Sache des Polizisten ob er die Gelegenheit nutzt oder nicht.
Wenn drei Bremsleuchten am Auto vorhanden sind, müssen eigentlich auch alle drei funktionieren u.s.w.! Wenn eine Leuchte davon ausfällt sollte es so schnell wie möglich repariert bzw. die defekte Glühbirne ersetzt werden!
Was eingebaut ist, muss funktionieren, sagt zumindest der TÜV. Der Polizei fällt es auf, wenn eine der unteren nicht brennt. Wenn eine mittlere obere (falls vorhanden) nicht leuchtet, beanstandet das der TÜV, der Polizei wird das weniger auffallen.
Alle Leuchtmittel am KFZ müssen in Funktion sein. Beim TÜV wäre das der einzige Fehler bekäme man keine Plakette und muss zur Nachkontrolle .Das hat der Prüfer schon mal mit meinem PKW gemacht da half auch kein sofort wechsel und Wortwechsel der blieb hart . Neue rein und am nächsten Tag die Plakette geholt .
muß schon länger her sein. Aktueller Mängelkatalog (Anlage VIII StVZO) "Bremslicht, eines von mehr als zweien ohne Funktion (G)".
Wenn eines von Dreien nicht leuchtet ist das ein geringer Mangel. aber ein Prüfer kann auch bei geringen Mängeln die Plakette verweigern, das liegt in seinem Ermessen.
Alle serienmäßig am fahrzeug vorhandenen Bremsleuchten müssen funktionieren.
Nicht nur alle Serienmässigen, sondern grundsätzlich Alle.