Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?

3 Antworten

Das mit den 12.000 € habt ihr falsch verstanden.

"soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt"

Das ist der Gesetzestext, was im Ergebnis einen Freibetrag von 12.000 € darstellt. Also vom Wert diesen Sachen(ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.) bleiben 12.000 € steuerfrei.

Die Rechnung wäre dann so:

Auto 20.000

TV usw 2.000

minus 12.000 = 10.000

10.000 + 16.000 Bargeld = 26.000 - 20.000 FB = 6.000 € steuerpflichtiges Vermögen.

Kuestenflieger  19.03.2021, 17:22

Gilt das nicht nur bei Familien - absteigend und aufsteigend ?

lesterb42  19.03.2021, 17:37
@Kuestenflieger

Die sachlichen Befreiungen nach § 13 ErbStG (hier FB 12.000 €) gelten für alle Erbfälle.

Oder fragst du nach etwas anderem?

Der Freibetrag bezieht sich auf den gesamten Wert des Erbes.

(ich weiß, geerbtes  Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist)

Ein Auto zählt nicht zum Hausrat im Sinn von § 13 Abs.1 Nr. 1c Erbschaftsteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html

lesterb42  19.03.2021, 10:27
Ein Auto zählt nicht zum Hausrat im Sinn von § 13 Abs.1 Nr. 1c Erbschaftsteuergesetz.

Auch nicht als "beweglicher Gegenstand"?