Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?
Hi,
wir, mein Mann und ich, erben von einem Bekannten etwas Bargeld (unter der 20.000€ Grenze) und ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.)
Ich weiß, wir haben jeder einen Freibetrag von 20.000 €. Das werden wir auch, was Bargeld angeht, nicht überschreiten. Daher bleibt es unversteuert, richtig?
Wenn jetzt aber noch das Auto dazu kommt (ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist), fällt das auch in den Freibetrag von 20.000 € mit rein, oder wird das gesondert gerechnet?
Angenommen, das Auto, Hyundai i30, hat noch einen Wert von geschätzt etwa 15.000 €, und wir würden etwa 16.000 € erben, müssten wir dann:
3.000 € noch Steuer fürs Auto zahlen und die 16.000 € bleiben unversteuert...
oder
wird das zusammengerechnet (also 16.000 € Bargeld + 15.000 € Autowert = 31.000 €. Und wir müssten dann 11.000 € Freibetragsüberschreitung versteuern?
Müssten wir das Auto (sollte es den Wert von 12.000 € übersteigen) versteuern, wenn wir es verkauften?
Wer schätzt den Autowert?
Wer schätzt die restlichen Güter, wie TV, Werkzeug etc?
Müssen wir das Auto, sollte es den Wert von 12.000 UNTERschreiten dem Finanzamt melden?
Müssen wir Bargeld in beispielsweise der Höhe von 16.000 € dem Finanzamt melden?
Beides läge ja noch im Freibetrag, richtig?
3 Antworten
Das mit den 12.000 € habt ihr falsch verstanden.
"soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt"
Das ist der Gesetzestext, was im Ergebnis einen Freibetrag von 12.000 € darstellt. Also vom Wert diesen Sachen(ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.) bleiben 12.000 € steuerfrei.
Die Rechnung wäre dann so:
Auto 20.000
TV usw 2.000
minus 12.000 = 10.000
10.000 + 16.000 Bargeld = 26.000 - 20.000 FB = 6.000 € steuerpflichtiges Vermögen.
Die sachlichen Befreiungen nach § 13 ErbStG (hier FB 12.000 €) gelten für alle Erbfälle.
Oder fragst du nach etwas anderem?
Der Freibetrag bezieht sich auf den gesamten Wert des Erbes.
(ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist)
Ein Auto zählt nicht zum Hausrat im Sinn von § 13 Abs.1 Nr. 1c Erbschaftsteuergesetz.
Ein Auto zählt nicht zum Hausrat im Sinn von § 13 Abs.1 Nr. 1c Erbschaftsteuergesetz.
Auch nicht als "beweglicher Gegenstand"?
Erben nach seinemTestament ? Ihr seid nur Beschenkte ausserhalb der Familienfreigrenzen .
Gilt das nicht nur bei Familien - absteigend und aufsteigend ?