Bremse, Nötigung

13 Antworten

Hallo windwasser,

eine Nötigung gem. § 240 setzt eine Handlung voraus, in der Du in der Absicht handelst den Anderen  rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Da Du aber nicht in dieser Absicht gehandelt hast, kannst Du auch nicht wegen Nötigung belangt werden.

Allerdings sollte man auch das Gesetz hier kennen:


§ 4 StVO - Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne ZWINGENDEN Grund stark bremsen.



.. ich hab dann abbremsen müssen, da ich ein Kätzchen an der Seite gesehen habe und dachte, dass die auf die Straße will.

Ein Kätzchen am Straßenrand mag zwar ein Grund sein stark abzubremsen, aber er im gesetzlichen Sinne kein zwingender Grund um abzubremsen, denn der Gesetzgeber verlangt, dass man notshalber ein Kleintier auch überfährt, bevor man andere Verkehrsteilnehmer durch eine unverhältnismäßige starke Bremsung zu gefährden.

Da Du dieses aber laut Deiner Schilderung zweifelsfrei getan hast, droht Dir im Falle einer Anzeige laut bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 104118

Tatvorwurf: Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zur Gefährdung +) des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 13.1 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Das bedeutet, außer den 20,- Euro Verwarnungsgeld hat die ganze Angelegenheit keine Folgen für Dich.
Sollte Dir allerdings nachgewiesen werden (was ich allerdings für faktisch unwahrscheinlich  halte), dass Du nicht wegen eines Kätzchens stark abgebremst hast, sondern um den Hintermann zu belehren, sieht die Sache ganz anders aus. In dem Fall wäre in der Tat Strafverfahren wegen Nötigung (im Straßenverkehr) gem. § 240 StGB gegen Dich möglich.

In dessen Folge wäre eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich und als Nebenfolge könnte Dir gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden, in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen erhältst Du zudem 3 Punkte und ohne Entzug der Fahrerlaubnis sind zwei Punkte in Flensburg fällig und es würde eine Eintragung als A - Verstoß erfolgen, was wiederum bedeutet würde, dass Du ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müsstest, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen können und außerdem würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern.


Aber wie gesagt, hast Du wegen dem Kätzchen gebremst und nicht weil Du den Hintermann ausbremsen wolltest, liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor, für die Du 20,00 Euro Verwarnungsgeld zahlen musst und weitere Folgen bleiben Dir erspart.

Schöne Grüße
TheGrow

Skinman  18.04.2015, 10:41

Dass da kein Grund war, lässt saich im Leben nicht beweisen.

Dass der Hintermann zu wenig Sicherheitsabstand hatte, liegt dagegen auf der Hand, weil er bei der Bremsung in Schwierigkeiten gekommen ist.

Der Knilch hat keine Chance, selbst wenn er so dumm sein sollte, Anzeige zu erstatten.

TheGrow  18.04.2015, 12:44
@Skinman

Dass da kein Grund war, lässt saich im Leben nicht beweisen

Der Fragesteller gibt als Grund an, dass dort ein Kätzchen war. Das ist aber kein zwingender Grund im Sinne des § 4 der StVO um stark abzubremsen.

Dass der Hintermann zu wenig Sicherheitsabstand hatte, liegt dagegen auf der Hand, weil er bei der Bremsung in Schwierigkeiten gekommen ist

Ob das auf der Hand liegt spielt keine Rolle, um ohne Unfall wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes belangt zu werden bedarf es zwei beweissichererer Feststellungen:

  1. Gefahrene Geschwindigkeit
  2. gemessener Abstand in Metern

denn nur da draus lässt sich errechnen ob der Sicherheitsabstand wirklich zu gering war und in welchen Maße er zu gering war. Schätzungen langen hier nicht aus.

Im übrigen liegt es gar nicht so sehr auf der Hand, dass der Hintermann wirklich zu wenig Abstand hatte, denn der Abstand langte ja offensichtlich um einen Unfall zu verhindern.

Der Knilch hat keine Chance, selbst wenn er so dumm sein sollte, Anzeige zu erstatten.

Der Knilch wie Du ihn nennst, würde im Bußgeldverfahren als Zeuge auftreten und die Aussage, dass das er dadurch das der Vordermann ohne zwingenden Grund stark abgebremst selber stark bremsen musste um einen Unfall zu verhindern langt um einen Bußgeldbescheid zu erlassen. 

MollyHooper  09.10.2018, 12:13

So ein Humbug. Ich habe zweimal sowas erlebt, wurde auch öfters geschnitten und in Kurven überholt so dass sowohl ich als auch der Gegenverkehr stark abbremsen mussten. Was sagte der Polizist auf der Wache zu mir, als ich Anzeige erstatten wollte? "Die Zeiten sind härter geworden." Kleiner Tipp eines anderen Polizisten, den ich seitdem befolge: "Wenn so ein hinrverbrannter Typ meint, so dicht auffahren zu müssen dass er meine Arschhaare sehen kann, dann fahre ich rechts ran und lasse den Hirni überholen. Dann kann er sich meinetwegen um die nächste Leitplanke wickeln." Ist echt besser wenn man die überholen lässt. Wozu sich aufregen? Bringt ja doch nichts.

Wenn du eine potentiell gefährliche Situation wahrnimmst, darfst du selbsverständlich abbremsen. Dein Hintermann hat genau aus diesem Grund seinen Sicherheitsabstand einzuhalten. Kannst beruhigt sein

TheGrow  18.04.2015, 09:38

Die Rechtsprechung sagt aber was anderes.

Lies Dir mal den Text aus folgendem Link durch:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bremsen-fuer-tiere_046644.html

Dort hat sich die Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda aus  Emsdetten wie folgt geäußert:

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer so groß sein, dass er auch gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Laut Satz 2 darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund bremsen. Ein „zwingender Grund" im Sinne der Vorschrift ist dann gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Nachfahrenden zurücktreten

Diese Rechtsauffassung wurde auch in zahlreichen anderen Gerichtsurteilen so gesehen.

Keine Sorge, jeder hat im Straßenverkehr soviel Abstand zu halten, dass er jederzeit und rechtzeitig bremsen kann.

Du solltest für kein Tier, dass du ohne Probleme überfahren kannst stark bremsen oder ausweichen! Gerade als Anfänger. Am Besten ist es, draufzuhalten und mit Bedacht zu bremsen. Klingt erstmal nicht nett, kann aber dein Leben oder ,und viel wichtiger, das anderer Verkehrsteilnehmer retten.

nurromanus  18.04.2015, 06:56

Das kann man auch anders sehen.

...dein Leben oder ,und viel wichtiger, das anderer Verkehrsteilnehmer retten.

Aber weshalb bitteschön ist das Leben anderer Verkehrsteilnehmer wichtiger, als jenes des Fragestellers?

Sicherheitsabstand sollte gehalten werden - somit trägst du auch keine Schuld❕❗︝❗︝❗︝❕❕❕