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Brandwand mit Glasbausteinfenster zumauern?

Frage von Dunstlos Dunstlos

Hallo,

meine neuen Vermieter haben das Gebäude dieses Jahr gekauft und wurden postum von ihren neuen Nachbarn wegen der in der Brandwand eingebauten Glasbausteinfenster beim hiesigen Landratsamt gemeldet. Davon erfuhren sie natürlich erst nach dem Kauf und direkt vom Landratsamt. Nun müssen bis 31.12.11 in 3 Räumen jeweils ein F90-Fenster der Größe 60 x 60 cm eingebaut werden. Diese kosten aber jeweils 3000 €, die sie, wenn ich richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, wohl nicht mehr übrig haben.

Nach einem Gespräch mit ihnen bot ich an, mich im Internet zu erkundigen. So richtig schlau wurde ich durch meine Recherchen allerdings nicht. Folgende Fragen bleiben offen: Können sie sich in irgend einer Weise dieses Beschlusses erwehren bzw. wäre es möglich wenigstens die Frist bis nächstes Jahr zu verlängern? Kann man so etwas über irgend eine Versicherung laufen lassen (ich kenne mich gar nicht aus) oder wäre es evtl. billiger die Öffnung einfach zumauern zu lassen?

Ein weiteres Problem ist, dass eines der betroffenen Räume ein Bad ist, welches nach Einbau eines F90-Fensters nicht mehr seperat belüftet werden kann (Schimmelgefahr). Und nach einer evtl. Zumauerung würde es in den Wohnungen sehr dunkel werden.

Danke im Voraus!

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Antworten (2)

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Baurechtlich sind "Glasbausteine" keine Fenster, sondern "Bausteine". Sie sind in Brandwänden nur in geringem Umfang zulässig, wenn es sich Glasbausteine handelt, die für Brandwände zugelassen sind.

    Fensterrechte entstehen durch den Einbau nicht; d.h. der Nachbar kann jederzeit ohne zu fragen auf seiner Seite auch eine Brandwand errichten und damit die Glaswand zumauern.

    "Lüstungssteine" sind in Brandwänden deshalb unzulässig. Für entsprechende fensterlose Räume ist eione baurtechtlich zulässige Entlüftung z.B. über Dach einzubauen; bei Bädern reicht auch eine Lüftung in der Flur z.B. durch Roste in der Tür.

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    Antwort von Dunstlos Dunstlos

    Eine kurze Ergänzung: Laut Vorgabe muss sowieso eine Belüftungsanlage eingebaut werden. Demnach ist das Lüftungsproblem nicht mehr Bestandteil meiner Frage ;)

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