Desöfteren habe ich micht gefragt ob die Umweltplakette getauscht werden muss, wenn sich das Kennzeichen ändert. Schließlich ist das Kennzeichen auf derselben vermerkt. Allerdings ändert sich an der grundliegenden Technik nichts.
Wie verhält es sich nun, wenn mein Kennzeichen nun nicht mehr HGW-XX 123, sondern GAP-XX 123 ist? Muss ich die Plakette wechseln?
Deshalb frage ich ja! Das Kennzeichen ändert sich zwar, aber die Technik bleibt gleich. Die vorherige Umweltplakette wurde doch auch vom Tüv angebracht!
ich glaub,das deine Frage überflüssig war,wenn man dein Expertenthema liest,ausserdem hast du sie dir doch schon selbst Beantwortet.
Das sind immerhin 5 Euro die man sich getrost sparen könnte... Es soll eben nicht sein.