Bis zum 18. Mai was bedeutet es?
Inklusive 18. Mai?
2 Antworten
Ist leider nicht immer eindeutig und wird unterschiedlich benutzt, oft ergibt sich das aus dem Kontext.
Es ist bedauerlicherweise nicht ganz eindeutig. Wenn es sich um ein behördliches Schreiben handelt, dann würde ich allerdings davon ausgehen, dass es auch noch ausreichen würde, wenn du es am 18. Mai abgibst, außer es ist eindeutig gesagt, dass der nicht mit eingeschlossen ist.
Wenn du allerdings unsicher bist, dann brichst du dir glaube ich keinen Zacken auf der Krone einfach zum 17. Mai einzureichen und damit auf der sicheren Seite zu sein.
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich hab einiges an Sachen auf meinem Schreibtisch liegen und auf keinem Schreiben steht eine Uhrzeit. Ich habe auch die letzten Jahre bei der Finanzverwaltung gearbeitet und auch da stand auf keinem Schreiben eine konkrete Uhrzeit, wenn es z.B. ums Nachreichen von Belegen ging.
Bei behördlichen Schreiben steht oft die Uhrzeit "24.00 Uhr" dabei, dann ist es eindeutig, dass "einschließlich" gemeint ist.