Bis wann darf ich in meiner Wohnung bohren und sägen?

11 Antworten

Dürfen und es wirklich tun, sind zwei paar Schuhe...

In Österreich dürfte ich REIN THEORETISCH mit 22:00 "lärmen". Aber da mich es auch nervt, wenn es bei den Nachbarn so laut ist - auch wenn nicht jeden Tag renoviert wird - so schaue ich doch, dass ab spätestens 20 Uhr Ruhe ist.

Auch um der guten Nachbarschaft willen.

Du bist wahrscheinlich auch froh, wenn Du abends Deine Ruhe hast, oder?

lenno 
Fragesteller
 06.12.2010, 21:26

Ob ich jetzt um 5 oder 9 belästigt werde ist mir völlig egal. Wenns nach mir geht soll das bloß nicht so in die länge gezogen werden. Lieber an einem Stück durch wie bei mir.

Ab 20 Uhr sollte der Lärm auf Zimmerlautstärke reduziert werden und ab 22 Uhr gilt Nachtruhe..

Ruhezeiten ( Hausordnung): Entgegen der weit verbreiteteten Annahme ist die Mittagsruhe keine gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, in der es verboten wäre, lärmintensive Tätigkeiten wie etwa Sägen, Hämmern oder Rasenmähen auszuüben. Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, gibt es keine 'Mittagsruhe'. Es gibt lediglich eine Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsruhe. Es gelten die jeweiligen Regelungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. In derartigen Verordnungen kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die meistens in dem Zeitraum von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist. Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung führen könnten. Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ist sie es nicht, so kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig erlassenen Hausordnung getroffene Anordnungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind. Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, so kann sie von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden.

Sofern nicht anders vereinbart bis 22:00 (unter der Woche)

Grundsätzlich sind Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) und Abendruhe (ab 20 Uhr bis 6 Uhr) einzuhalten. Bitte schauen Sie in Ihre Hausordnung (häufig Bestandteil des Mietvertrages), welche Ruhezeiten bei Ihnen gelten.