bin verwitwet und würde gerne meinen geburtsnamen wieder annehmen
mein mann ist vor 3 wochen gestorben,möchte meinen geburtsnamen wieder annehmen,denke das meine nachnamen (beide)schlechtes licht auf mich werfen,wofür ich aber nichts kann.mein Sohn dreht krumme Dinger und die familie meines mannes hat auch keinen guten Ruf,sie sind bekannt,deshalb find ich echt schlecht eine neue Wohnung, die ich nun aber dringend brauche.Ist das nun möglich das ich meinen geburtsnamen wieder annehme, bei Scheidung ist das mäglich, aber als Witwe?
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§ 1355 Abs, 5 BGB
5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.