Bin ich verpflichtet als Vermieter auf den Balkon Fliesen zu legen oder reicht Kunstrasen?

9 Antworten

Ich persönlich habe noch nie eine Wohnung für Bastler / Handwerker angemietet. Ich miete Wohnungen an, die so ausgestattet sind, wie ich es angenehm und schön finde. Dafür bezahle ich dann lieber etwas mehr. Aber ich bringe keine Baracke auf Vordermann, die mir nicht gehört.

Wenn Deine Wohnung mies ausgestattet ist, wirst Du sie halt billig vermieten müssen. Solvente Mieter haben Ansprüche.

Wenn Du Deinen Kunstrasen so verlegen lässt, das der Balkon im Winter genau so sicher betreten werden kann wie im Sommer, dann ist das kein Problem. (Beheizten Kunstrasen auf dem Balkon hab ich allerdings noch nicht gesehen.)

In jedem Gutachten würde Dir der Balkonanteil von etwa Oktober bis April wegen fehlender Verkehrssicherheit und eingeschränkter Reinigungsfähigkeit der Bodenfläche von der Wohnfläche abgezogen.

Du kannst den Balkon auch Estrich, polierten Beton oder Holz auslegen. Solange es den entsprechenden Bauvorschriften entspricht.

Als Vermieter kannst du es machen wie du willst, das kann dir niemand vorschreiben, wenn es den Sicherheitsstandards entspricht, ist es ok

Wenn es im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, müssen keine Fliesen auf dem Balkon verlegt sein.