Bildschirmbeschädigung durch Kind

9 Antworten

Die pvirate Haftpflichtversicherung lehnt sich insbesondere an das BGB an. Danach sind wir alle haftbar für Schäden die wir anderen (sog. Dritte) schuldhaft zufügen, also keine Eigenschäden. Kinder sind besonders geschützt, aber das ist wieder ein anderes Thema.

Ein Bildschirm ist ja aus Glas, müsste das dann nicht die Glasbruchversicherung aufkommen?

Meine Privathaftpflichtversicherung hat unsern Fernseher schon mal bezahlt, bei mir waren die Kinder mitversichert, kannst Du das nicht auch tun?

Frag mal die Glasversichering, fragen kostet ja nichts! L.G.Elizza

tipsie69  25.06.2012, 12:40

Kannse sich schenken, auch hier gilt Familienangehöriger hat den Schaden verursacht.

holger1st  25.06.2012, 12:57
@tipsie69

Bei der Glasversicherung wird auch bei Eigenschaden gezahlt. Nur sind Monitore/Bildschime i. d. R. ausgeschlossen.

DerHans  25.06.2012, 13:30
@tipsie69

Bei der Glasversicherung handelt es sich um Flachglasscheiben. Der monitor besteht aber aus mehreren Schichten (also Hohlglas) die mit Flüssigkristall gefüllt sind. Es handelt sich um ein elektronisches Gerät. Mit dem Naturalersatz einer Glasscheibe von 0,3 qm wäre wohl kaum jemanden gedient.

Grundsätzlich können sich Familienmitglieder, die im gleichen Vertrag versichert sind, nicht gegenseitig haftbar machen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber genau dieses Haftungsrisiko. Wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zufügt, nimmt die Versicherung ihr die finanziellen Folgen dieser schädigenden Handlung ab.

Hier handelt es sich also um einen "Eigenschaden" Du kannst dich schließlich nicht selbst haftbar machen.

Die einzige Versicherung, die so etwas zahlen würde, ist eine Elektronik-Pauschal Versicherung. Diese hat aber im Privatbereich so gut wie niemand.

Das ist normal dass die Versicherung keine Schäden übernimmt die du selber oder jemand der deiner Aufsichtspflicht untersteht an dir gehörenden Gegenständen verursacht hat,

Das ist so weil du zum einen theoretisch die Aufsichtspflicht verletzt haben könntest oder das Kind dazu angestiftet hast um Versicherungsbetrug zu begehen (natürlich alles rein rethorisch !) Was man machen kann weiss ich leider nicht :(