Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit?
Hallo,
aufgrund einer Insolvenz wurde ich mit 59 Jahren arbeitslos und hat Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Da ich keine neue Anstellung gefunden habe, habe ich mich selbständig gemacht und 9 Monate Gründungszuschuß erhalten. Auch die weiteren 300,- € - 6 Monate lang - wurden mir gewährt.
Während meiner Selbständigkeit habe ich 16 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Aus meiner Arbeitslosigkeit vor der Gründung hatte ich noch einen Restanspruch von 3 Monaten und 10 Tagen auf Arbeitslosengeld.
Da mein Geschäft nicht gut läuft und ich ohne Zuschuß nicht überleben kann, denke ich nun darüber nach mich wieder Arbeitslos zu melden.
Nun meine Frage: weiß jemand wie lange ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe anhand der oben gemachten Angaben? Ich habe schon mehrfach im Internet nachgeforscht und die unterschiedlichsten Angaben und Beiträge gefunden?
Danke für Euere Hilfe!
3 Antworten
Am besten ist es, wenn Sie zu Ihrem Jobcenter gehen und dort einfach mal nachfragen. Ich persönlich arbeite beim Jobcenter und kann ihnen sagen dass man das nicht so pauschal beantworten kann, es gibt aber zb die möglichkeit, weiterhin selbständig zu bleiben und trotzdem hartz 4 zu bekommen-allerdings vorläufig. sie müssen dazu die sogenannten vorläufigen angaben zum einkommen machen. das ist eine einkommensschätzung für die folgenden 6 monate. dieses geschätze einkommen wird dann angerechnet und basierend darauf wird dann ihr restlicher anspruch auf hartz 4 berechnet. wenn die 6 monate vorbei sind müssen sie dann die abschließenden angaben zum einkommen aus selbständiger tätigkeit abgeben, dann wird genau geschaut wie sich das tatsächliche einkommen von der schätzung unterscheidet. wenn sie mehr eingenommen haben, müssen sie dann geld ans amt zurückzahlen bzw wird vllt sogar ein aufhebungsbescheid erlassen (wenn sie sich mit den einnahmen gut selbst versorgen können) oder sie bekommen, wenn sie weniger als geschätzt eingenommen haben, noch eine nachzahlung, lassen sie sich aber wie gesagt am besten nochmal in ihrem jobcenter beraten. dort kann man ihnen individuell sagen, welche unterlagen sie vorlegen müssen etc.
Wenn Sie bis zum Neubeantragen von Arbeitslosengeld lückenlos Ihre Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, steht Ihnen auch uneingeschränkt Arbeitslosengeld zu. Wofür hat man sonst diese Versicherung? Andere, die nicht so pflichtbewußt waren wie Sie, bekommen auf jeden Fall ALG II. Es fragt sich jetzt nur, wo die Höhe Ihres ALG I-Geldes - falls Sie sich wieder arbeitslos melden - anzusetzen ist. Ob sich dieses dann nach Ihrem letzten Gehalt richtet oder nach Ihrem Gewinn während der Selbständigenphase ... hier bin ich leider überfragt.
Ina vom Gründerlexikon http://www.gruenderlexikon.de/magazin/arbeitslosengeld-1-berechnen?utm_source=gutefrage&utm_medium=Antwort&utm_campaign=ID
Hallo, hole dir doch Hilfe um dein Geschäft voran zu bringen. Da gibt es einiges. In welcher Stadt bist du? Ich sende dir mal etwas passendes zu. LG babs