Betrifft Mietrecht: Energetische Modernisierung, Bad: Dusche statt Wanne?

7 Antworten

Habe ich als Mieter ein:

Wahlrecht, ob ich Dusche oder Wanne eingebaut haben möchte?

Nein - das entscheidet der Vermieter

muss bzw. kann ich auf die Kulanz / das Wohlwollen des Vermieters hoffen?

Du kannst nachfragen, Deinen Vorschlag unterbreiten

muss mich den Planungen des Vermieters beugen und habe kein Mitspracherecht?

Ja

Bei angkündigten Modernisierungsmaßnahmen hast du kein Mietspracherecht noch eine Wahl :-O

Vielmehr wird der Vermieter allein entscheiden, welche sanitäre Ausstattung auf Jahre hinaus dem Geschmack der meisten nachfolgenden Mietinteressenten und Nachmieter entsprechen dürfte. Zumal eine Wanne den Wohnwert und damit Mietzinsanspruch deutlich erhöht :-)

Tatsächlich legen nun mal viele (insbes. die weiblichen) Interessenten Wert auf eine Wanne.

Auch eine Duschkabine ist grds. nicht beanspruchbar.

Als Kompromiss bietet sich eine edle Glasabbtrennung als Wannenaufsatz an; in Standardmaßen verbaut, unwesentlich teurer als Falt-Aufsätze aus billigem Plastik.

G imager761

Wenn du eine Badewanne gemietet hast muss da auch eine Badewanne bleiben.

Und was hat das mit Energie zu tun ?

TobiasBecker212 
Fragesteller
 23.11.2014, 10:01
Und was hat das mit Energie zu tun ? <

Das frage ich mich ja auch. Es wird von einer "energetische Modernisierung" gesprochen, und dafür plant man wasserverschwendende Badewannen ein???

Wie auch hier bei gutefrage.net schon beantwortet, verbraucht man bei einer durchschnittlichen Duschdauer von 10-15 min. ca. nur ein Drittel bis halb soviel Wasser, wie für ein Vollbad.

gekicher16  23.11.2014, 21:14
@TobiasBecker212

"Wasser sparen" ist eine der populärsten Öko-Lügen.

Wasser wird nicht "verschwendet"; es wird nicht verbraucht; das ist ja kein Öl. Wasser wird aus der Natur ausgeliehen und geklärt zurückgegeben.

Und je mehr Wasser die Verbraucher sparen desto teurer wird es, weil die Versorger ihre Kanäle mit Trinkwasser spülen müssen; sonst verrotten die.

Wenn mehr Wasser verbraucht wird dann sinkt der Grundwasserspiegel minimal, aber in Mitteleuropa ist das kein Kriterium.

mietrechtlich: Der Vermieter muss das wieder zur Verfügung stellen, was du mit dem Mietvertrag gemietet hast.

Du hast kein Wahlrecht, du hast kein Mitspracherecht.

Du kannst aber mit ihm reden, ob er statt der Wanne eine Dusche mit Kabine einbauen lassen würde. Er muss deinem Wunsch nicht folgen. Du bist jetzt Mieter, du wirst ja nicht ewig Mieter dieser Wohnung sein. Er wird sich also gut überlegen, ob er deinem Wunsch folgt - und danach entscheiden, was sich auf Dauer besser vermieten lässt. Und nach meiner Einschätzung ist das eine Wohnung mit Wanne (da man sowohl duschen als auch baden kann).

Ich als Mieter möchte jedoch nur eine Dusche haben. Das Bad ist sehr klein und eine Dusche würde ggf. auch rein passen (eine Duschkabine ist zwar sehr viel kürzer, ggf. 5 cm breiter und natürlich höher) Nun zur Frage: Wie sieht das mietrechtlich aus?Habe ich als Mieter ein: Wahlrecht, ob ich Dusche oder Wanne eingebaut haben möchte?

Man hat als Mieter kein Mitsprachrecht.

muss bzw. kann ich auf die Kulanz / das Wohlwollen des Vermieters hoffen?

Ja das muss man, man kann aber z.B eine Beteilgung an den Kosten anbieten um den Vermieter zu beeinflussen.

Geht er nicht darauf ein kann man aber auch mit einfachen Mitteln in einer Badewanne duschen.

MfG

johnnymcmuff