Duschen in der Badewanne verboten?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist nicht und kann nicht verboten werden. Ich habe keine Dusche, aber Wanne. Die Armatur hat auch einen Schlauch mit Duschkopf zum Duschen. Das dürfte vermutlich bei dir ebenso sein, sonst könntest du ja nicht duschen. Wozu ist also der Duschschlauch? >>>>>> Zum Duschen! Das das Bad dabei nicht überschwemmt werden darf, ist klar, ist wohl, wie du schreibst, auch nicht der Fall. Möglicherweise liegt das Tropfen an der Dusche des Pärchens und nicht an dir? Und woher weiß der V. wann du in der Wanne duschst oder badest? Da du dir sicher bist, alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, sollte der tatsächlichen Ursache auf den Grund gegangen werden. Müsst ihr halt mal experimentieren.

es kommt darauf an, ist denn ein duschvorhang um die Badewanne herum? wenn ja, dann sollte das eigenldich nichts aus machen. probier doch mal eine weile nicht in der wanne zu duschen, wenn es dann nicht besser wird, dann hast du deine antwort...

lg, anna

UselessBob 
Fragesteller
 27.02.2012, 21:20

Ein Duschvorhang ist vorhanden. Auch der Boden bleibt immer trocken.

Wenn ich darin net Duschen kann, kann ich ja auch nicht darin baden und somit wäre das Badezimmer ja kein Badezimmer mehr, da ne Badewanne im Vertrag erwähnt wird.

Peppie85  28.02.2012, 07:31
@UselessBob

du sollst ja a.) auch nicht nicht in der wanne baden, sondern nur nicht duschen und b.) ging es mir eigendlich nur um das nässeverhalten. da du aber mit dem vorhandenen duschvorhang und dem trocken gebliebenen Boden meine fragen mehr oder weniger beantwortet hast, gehe ich davon aus, dass es ein fehler an anderer stelle ist. gerade bei älteren wannen mit metallabfluss kommt es irgendwann schlicht dazu, dass sich das teil auflöst...

hast du ne revisionsklappe an der badewanne ? wenn ja, würde ich sie mal öffnen...

lg, anna

Dein Vermieter ist ziemlich dreist! Wenn das Badezimmer nicht als solches nutzbar ist, muss er es in Ordnung bringen und nicht Dir die Nutzung verbieten.

Nein, das ist nicht Verboten. Du musst halt aufpassen das nicht zu viel daneben geht beim Duschen.

Wenn es bei Ihm unten tropft steht da wohl eher eine Renovierung an und nicht das verbieten von Duschen!

Zunächst muß man klar festhalten, dass die Wohnung die mietvertraglich zugesicherten Ausstattungsmerkmale erfüllt ! Sie besitzt Dusche , Badewanne und Wc! Grundsätzlich kann der Vermieter dann auch verlangen , dass die spezifischen Einrichtungen auch in typischer weise genutzt werden! Und wenn in einer Wohnung eine Dusche vorhanden ist , dann muss man auch nicht in der Wanne Duschen ! Der brauseschlauch in der Wanne ist fürs Haarewaschen ! Wenn es feuchtigkeitsprobleme durch den fehlgebrauch gibt, machst du dich schadensersatzpflichtig ! Also Vorsicht!