Betriebsrat ohne Vorsitzender? Neuwahl oder andere Möglichkeiten?

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Unter diesen Umständen sollte der komplette Betriebsrat so schnell wie möglich zurücktreten und Neuwahlen ausschreiben.

Es gibt keinen Betriebsrat ohne Betriebsratsvorsitzenden. Die Betriebsräte werden von den Kollegen gewählt um ihre Interessen zu vertreten. Das kann und darf kein Außenstehender tun.

Ihr habt als Betriebsrat doch bestimmt einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Lest mal den § 26. Da steht z.B. im Fitting:

"Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des mehrköpfigen BR. Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden. Zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wählbar sind nur Mitglieder des BR."

Ein BR ohne Vorsitzenden und Stellvertreter ist nicht funktionstüchtig. Der AG braucht mit so einem "kopflosen" BR gar nicht verhandeln.

Warum habt Ihr Euch überhaupt wählen lassen wenn niemand die Verantwortung übernehmen will? Möchte jeder von Euch gerne alles wissen aber nichts dafür tun? "Schiß" haben viele BRM am Anfang. Da muss man halt durch. Deswegen schützt das Betriebsverfassungsgesetz ja auch die BRM.

Macht den Weg frei für Kollegen die sich nicht nur wählen lassen sondern auch aktiv etwas für ihre Kollegen tun oder zeigt Mumm und tut das wofür Ihr gewählt wurdet

Hexle2  12.11.2012, 09:42

Danke für's Sternchen und viel Mumm ;-))

Wenn sich innerhalb des bestehenden Betriebsrats niemand überwinden kann,den Vorsitz zu übernehmen,dann ist das ein Zeichen von Schwäche. Es passt nicht zum Bild eines solchen Gremiums, sich zwar zur Wahl als Mitglied zu stellen,aber dann nicht bereit zu sein,Verantwortung zu übernehmen.

Alle Betriebsratsmitglieder sollten dann aber soviel Stärke zeigen,und mit der Mehrheit der Mitglieder den Rücktritt des Betriebsrats beschließen,und damit den Weg zu Neuwahlen frei machen.

Externe Leute können nicht zum Betriebsratsvorsitzenden bestimmt werden

Wendet euch an die Gewerkschaft und bietet um Rat und verbale Unterstützung.

Den Vorsitz eines Betriebsrates kann nicht die Gewerkschaft übernehmen.

§ 26 BetrVG - schreibt doch eindeutig die Wahl aus eigenen Reihen vor.

Empfinde es sehr schwach, wenn sich Kollegen zur Wahl stellen und sich dann um Verantwortung, hier Übernahme des Vorsitzes drücken. Der Betriebsrat kann zu allen Sitzungen die im Betrieb vertretende Gewerkschaft einladen und bekommt doch im Regelfall auch jegliche Unterstützung bei der Durchführung der Arbeit.

Betriebsrat und Schiss? dann wäre wohl eine Neuwahl angebrachter. Ein Externer kann keinen Vorsitz übernehmen