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Betriebskostenabrechnung - Schornsteinfeger bezahlen, ohne Nutzung eines Schornsteins?

Frage von zoombscn zoombscn

Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen. In dieser Abrechnung sind Kosten für einen Schornsteinfeger enthalten. Ich habe aber keine Heizung oder ein Gerät, das in irgendeiner Weise Abgase erzeugt (leider eben nur Nachtspeicherheizung, Elektroboiler). Das Haus (Keller, Aufgänge) wird auch nicht beheizt. Ist hier die Umlage der Kosten für den Schornsteinfeger zulässig?

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Antworten (8)

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    Antwort von amdros amdros

    Eindeutig nein, verweigere die Zahlung

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ich habe auch keinen Schornstein. Aber einen Entlüftungsschacht. Da kommt einmal im Jahr der Schornsteinfeger und überprüft die Lüftung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass das auch bezahlt werden muss.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Wir haben auch Nachtspeicheröfen und bei uns ist noch nie ein Schonrsteinfeger gewesen?!?!

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Ich habe Fernheizung. Und trotzdem kommt einmal im Jahr der Schornsteinfeger, um die Abluft zu überprüfen.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    ^^

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    Antwort von Storteper Storteper

    Hallo zoombscn,

    Nebenkostenabrechnungen sind oft ein heizes Eisen. Es gibt da Regelungen. Umlagen können auf m²-Basis oder nach Anzahl der in der Wohnung gemeldeten Personen erfolgen. Reparaturen am Fahrstuhl müssen z.B. auch von Mietern in Paterre getragen werden. Viel Detailwissen habe ich aber nicht. Diese Fragen müssen Sie mit der Hausverwaltung abklären und wenn die Antwort fadenscheinig ist, mit Mieterbund oder Rechtsanwalt.

    MfG.

    Storteper

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    Antwort von albatros albatros

    Du hast einen E-Herd ? Darüber ist sicher eine Abzugseinrichtung, gleiches im Bad. Diese Abluftkanäle werden vom Schornsteinfeger regelmäßig gekehrt bzw. gereinigt. Dafür zahlst du "Schornsteinfeger". Das muss allerdings auch so im MV als BK-Art vereinbart sein. Alles was Schornsteinfeger für die Heizungsanlage veranstalten, sind Heiznebenkosten und wird auch bei Heizkosten insgesamt mit abgerechnet.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Nein das ist eindeutig dann keine Leistung die du bezahlen müsstest. Deswegen solltest du die Rechnung/Leistungen nicht bezahlen. Selb dann nicht wenn duch deine Wohnung ein ungenutzter Kamin verläuft. Das ist im Grunde genommen Betrug.

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    Antwort von Andrar Andrar

    ein Schornsteinfeger hat heutzutage mehr Aufgaben wie früher. Er reinigt nicht nur Schornsteine sondern nimmt auch Anlagen für Heizungen ab. Wenn Ihr eine Öl oder Gasheizung habt muss er das auch inspizieren. Die Kosten sind gerechtfertigt.

    Kommentar von zoombscn zoombscnzoombscn

    ich schrieb ja, dass ich keine Abgase hier im Haus produziere.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    @Andrar, bitte richtig lesen

    nur Nachtspeicherheizung, Elektroboiler
    Kommentar von Andrar AndrarAndrar

    Neu in die EnEV 2009 aufgenommen wurde der Paragraf 26b, der die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der Energieeinsparverordnung regelt. Zukünftig sollen Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen (Austausch alter Heizkesel, Dämmung von Wärmeverteilungs-und Warmwasserleitungen) sowie die Anforderungen beim Einbau einer neuen Heizungsanlage (Einbau einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr (Nachtabsenkung), Umwälzpumpen mit selbsttätiger Anpassung der elektrischen Leistungsaufnahme, Dämmung von Wärmeverteilungs-und Warmwasserleitungen) eingehalten werden.

    Bei Nichterfüllung weist der Bezirksschornsteinfegermeister den Eigentümer schriftlich auf die Einhaltung der oben genannten Pflichten hin und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Werden die Pflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, unterrichtet der Bezirksschornsteinfegermeister unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten kann der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfegermeister auch eine Unternehmererklärung oder Eigentümererklärung vorlegen. In diesem Fall ist keine Überprüfung der Anlagen und Bauteile durch den Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich.

    Eine weitere Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters besteht darin, die freiwillige Durchführung von Nachrüstmaßnahmen bei Wohngebäuden zu empfehlen, wenn Nachrüstpflichten gemäß der Verordnung noch nicht entstanden sind

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    Antwort von askrenegade askrenegade

    Ja. Der Schornstein ist eine allgemeine Einrichtung im Haus. Die Betriebskosten hierfür werden anteilig auf alle Bewohner umgelegt...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "Die Betriebskosten hierfür werden anteilig auf alle Bewohner umgelegt..." Auch bei elektrischer Heizung und Warmwasseraufbereitung?

    Der Schornsteinfeger hat, neben der altbekannten Reinigung es Schornsteins, auch die Aufgabe die Abgaswerte von Heizungsanlagen zu prüfen. Ähnlich wie die ASU bei Fahrzeugen. Das nur nebenbei.

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    Nein nein nein, wenn ich ich keine Feuerstätte betreibe, wird wohl auch im ganzen Haus dort so sein kann auch keine Rechnungausgestellt werden. Ist nun tatsächlich ein Kamin vorhanden hat er mit dieser wohung nichts zu tun. Im Grunde müsste dann der Mieter eine Durchlassgebühr verlangen, da seine Energiequellen Gefahrenherde ausschliessen, anderseits aber eine Gefahrenquelle durch seine Wohnung führt. Nur wenn ein Kaminanschluss gebraucht wird für Holzbefeuerung zusätzlich kann er auch berechnet werden. Ein Kamin der vorhanden ist aber nicht gebraucht wird, somit auch nicht gereinigt und geprüft verursacht auch keine Kosten. Dafür hätte dann mindestens der Schornsteinfeger die Feuerquelle abnehmen/genehmigen müssen und damit den Wartungsvertrag zu rechtfertigen.

    Kommentar von askrenegade askrenegadeaskrenegade

    Die Wartung des Schornsteins ist leider auch notwendig und Vorschrift, wenn er nicht benutzt wird...

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    Das entpricht nicht den Tatsachen. Dann müsste in einem leerstehenden Haus auch Schornsteinfegergebühren bezahlt werden,weil er ja auch nicht genutzt wird. Ein Kamin der nicht betreiben wird kann keine Kosten verursachen. Und bei dem Fragesteller handelt es sich eindeutig um einen stillgelegten Kamin zumindest für dessen Verhätnisse. Die nachweislich abgasfrei sind. Eventuell wurde vom Vermieter hier der Fehler gemacht, das der Umbau auf elektrisches Heizen nicht zur schriftlichen Bestätigung der Stillegung des Kamines verholfen hat. Aber eine Reinigung/Wartung für Kamin ohne Nutzung ist Humbug.

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    Antwort von emmster110 emmster110

    Nein, so nicht....

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