Darf die Arge Belege zu Betriebskosten vom Vermieter verlangen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist lt BGH nicht verpflichtet, Rechnungsbelege (Kopien) auszuhändigen, zuzusenden, etc. Dementsprechend kann die Arge nicht diese von dir verlangen. Wenn sie die Abrechnung anzweifelt, dass darf sie, kann sie mit deiner Vollmacht die Originalrechnungen am Wohnort einsehen, natürlich du selbst auch. Es ist mir neu, dass die ARGE Mietrechtsexperten hat, die hier über ausreichend Sachverstand verfügen. Zur Überprüfung suche jemanden, der etwas davon versteht oder wende dich vertrauensvoll an einen Mieterverein. Versuche der Arge mal zu verklickern, dass du das Geld für einen Jahresbeitrag (60-80 EURO mit RS-Vers.)

Belege zu BK-abrechnungen liegen nur zur Einsicht aus, die braucht keiner vom Vermieter anfordern. Wenn die ARGE Beweise will, muss ein Mitarbeiter von denen dort Einsicht nehmen...

bei mir reichte bisher immer die betriebskostenabrechnung vom Vermieter mit anlagen von der Hausverwaltung

Hallo, vielen Dank an alle, die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich habe der Arge geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich keine Rechnungen zum Haus habe, da ich ja "nur" Mieter bin. Habe das Urteil des BGH angeführt. Nun werde ich sehen, was jetzt wieder kommt, welche Schickane mir jetzt wieder ins Haus flattert. Jedenfalls vielen Dank nachmals.

Wenn die ARGE Zweifel an der Korrektheit der Betriebskostenabrechnung hat, kann sie dich allenfalls auffordern, die Abrechnung fachmännisch überprüfen zu lassen.
Einige ARGEN geben dazu Beratungsgutscheine zum Beispiel für Mietervereine aus.