Betreuer wechsel (Sofortiger)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage lässt sich leider nicht in einem Satz beantworten. Denn die gerichtlich angeordnete Betreuung (wenn es sich denn in eurem Fall darum handelt) KANN beinhalten, dass die betreuende Person etwas zu sagen hat.
ABER: Wahrscheinlicher scheint mir, dass deine Freundin durchaus das Recht haben könnte, von zu Hause aus zu ziehen...

Ich fürchte, du wirst hier auf GF nicht unbedingt juristisch sichere Informationen erhalten. Mein bei einer Netzsuche eingegebener Begriff "betreuung beratung" brachte mir viele Ergebnisse, die auch für euch relevant sein dürften.

Viel Erfolg!

z.B: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/rechtliche-betreuung/rechtliche-betreuung

Hier gefunden (s. unten):

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufenthaltsbestimmung

" (...) Den Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer nur festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahr droht, oder zumindest die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.

Aber selbst wenn der Betreuer das Recht zur Festlegung des Aufenthalts hat, muß er weiterhin § 1901 III BGB beachten: Wünsche des Betreuten genießen so lange Vorrang, als sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. (...)"

Sie ist ein freier Mensch und kann jederzeit gehen, egal ob Betreuung oder nicht.

Nein zu ihren Eltern sagen muß sie halt selber, aber das lernen die meisten Leute mit 13...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Universalworld 
Fragesteller
 03.05.2019, 21:55

Also sie kann mit zu mir gehen. Und wenn bei mir dann die Polizei vor der Tür steht und sie sagt nein ich bleibe hier ich möchte mit meiner Familie nichts zu tun haben dann können die nichts tun oder ?

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