Bestätigung über Anmeldung zur Sozialversicherung

4 Antworten

Nein, die bekommst du vom AG. Der AG muß dich anmelden und zwar möglichst zügig. Nicht erst nach 3 Monaten. Vermutlich hat er das aber schon gemacht und du bekommst eine Kopie von deinem AG. Evtl. liegt od. lag die auch bei deiner ersten Lohnabrechnung dabei und du hast sie übersehen. Laß sie dir nochmal vom AG aushändigen, wenn du sie nicht findest.

MarthaCharlotte 
Fragesteller
 27.11.2011, 18:12

Ich habe noch gar keine Lohnabrechung bekommen. Die gibts wohl nur jährlich, muss ich mal einfordern ... Danke!

Klaraaha  27.11.2011, 18:18
@MarthaCharlotte

Ich sehe grad, dass dein AG auch nciht weiss was gemeint ist. Ist das ein kleiner Betrieb? Wäre möglich dass der AG dann auch nicht Bescheid weiss, weil die Lohnabrechnungen z.B. bei seinem Steuerberater gemacht werden. Du mußt dann dort nachfragen, wo diese gemacht werden. Jeder AG ist verpflichtet seinen AN anzumelden, auch wenns nur eine Aushilfe ist. Diese Bescheinigung ist wichtig, für das Abführen, der Rentenvers., Krankenversicherung usw. Hoffentlich bist du überhaupt angemeldet. Frag den AG, er soll die Bescheinigung von der Stelle anfordern, die die Lohnabrechungen für od. in seinem Betrieb macht. Steht dir zu und du bekommst 1x jährlich immer eine solche Bescheinigung mit u.a. deinem Jahrsverdienst für dich zum Aufbewahren für die Rentenversicherung , od. auch wenn du aus dem Betrieb ausscheidest.

Hallo,

der Arbeitgeber hat einen spätestens bei der ersten Entgeltabrechnung bei der Krankenkasse anzumelden. Teilweise beauftragen Arbeitgeber Steuerberater mit dieser Aufgabe. Die Meldung hat immer maschinell zu erfolgen. Der Arbeitnehmer bekommt eine Papier-Kopie dieser "Meldung zur Sozialversicherung" spätestens im April des Folgejahres.

http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__25.html

Wenn man bei Arbeitgeber zund Steuerberater nicht weiterkommt, bei der Krankenkasse anrufen und einen Ausdruck der dort gespeicherten Meldung zum Beschäftigungsbeginn zuschicken lassen.

Gruß

RHW

Zur Sozialversicherung musst du ja vorher schon engemeldet worden sein, sonst hättest du auch keine Leistung vom JobCenter erhalten. Ansonsten musst du bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Klaraaha  27.11.2011, 19:09

Bei Arbeitsbeginn muss der neue AG ab dem 1. Tag den AN neu anmelden. Er muss die Beiträge für die Sozialversicherung abführen und das Jobcenter muss wissen ab wann die Tätigkeit begann. Umzugskosten werden doch vermutlich auch nur erstattet, wenn eine Tätigkeit begonnen wurde. Dies wird durch die Anmeldung bescheinigt. Vorher werden diese Kosten warscheinlich auch nicht erstattet.

Hallo, eine Lohnabrechnung bekommt man eigentlich monatlich, bei mir reichte damals ein Arbeitsvertrag und habe meine Umzugskosten von der ARGE bekommen. Rufe bei der Krankenkasse an die schicken dir eine Kopie.