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Beschädigte Wohnungstür, wer zahlt?

Frage von Nachtflug Nachtflug

Im Detail: Letzes Jahr hat mir jemand die Wohnungstür beschädigt, Schaden deutlich sichtbar. Es war ein Betrunkener, der sich im Stockwerk geirrt hatte und bei seiner Freundin reinwollte. Ich habe Anzeige erstattet, wegen Vandalismus. Normalerweise zahlt dies die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin. Diese ist darüber informiert, aber das Loch ist immer noch drin. Wie ich meine Vermieterin kenne, wird sie versuchen, dies mir in Rechnung zu stellen, wenn ich mal ausziehe. Wird sie damit Erfolg haben?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Saromon Saromon

    Wenn du Anzeige erstattet hast sollte dir nix passieren können.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Du hast doch sicherlich noch die Anzeige (oder eine Bestätigung darüber - sonst hol Dir die noch mal bei der Polizei). Außerdem hast Du sicherlich noch das Schreiben, in dem Du der Vermieterin alles mitgeteilt hast.

    Damit bist Du aus der Haftung eindeutig raus.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Ich habe der Vermieterin das nicht mitgeteilt, das war mein Anwalt, weil die mir gleich wegen Sachbeschädigung der Mietsache eine fristlose Kündigung geschickt hat.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Na, dann ist die Sache doch sowieso dokumentiert!

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    Antwort von Harmoni Harmoni

    Hallo, also die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin ist dafür gar nicht zuständig, die haftet z.B. nur dafür wenn einer von einer Dachpfanne getroffen wird (bei Sturm). Den Schaden muss die Vermieterin selber tragen. Wenn Sie damit nicht einverstanden ist dann würde ich den Schaden der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung melden, die wird sich dann mit deiner Vermieterin in Verbindung setzen und darstellen, dass der Verursacher für den Schden aufkommen muss. Wenn dieser unbekannt ist dann muss der Eigentümer wohl in den sauren Apfel beissen (also die Vermieterin). LG P.S. evtl. kann der schaden auch durch die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin übernommen werden wenn dort Vandalismus mitversichert ist.

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    Das Äussere der Wohnungstür gehört nicht zum Mietobjekt.

    Die Vermieterin muss a) die Reparatur innert nützlicher Frist vornehmen und b) den Verursacher belangen.

    Kommentar von luetzelmatt luetzelmattluetzelmatt

    Gern geschehen. Nichts zu danken!

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Sorry, aber die Antwort kam ein halbes Jahr zu spät :-)

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Sorry, aber die Antwort kam ein halbes Jahr zu spät :-)

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    Antwort von Harmoni Harmoni

    Hallo, also die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin ist dafür gar nicht zuständig, die haftet z.B. nur dafür wenn einer von einer Dachpfanne getroffen wird (bei Sturm). Den Schaden muss die Vermieterin selber tragen. Wenn Sie damit nicht einverstanden ist dann würde ich den Schaden der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung melden, die wird sich dann mit deiner Vermieterin in Verbindung setzen und darstellen, dass der Verursacher für den Schden aufkommen muss. Wenn dieser unbekannt ist dann muss der Eigentümer wohl in den sauren Apfel beissen (also die Vermieterin). LG P.S. evtl. kann der schaden auch durch die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin übernommen werden wenn dort Vandalismus mitversichert ist.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    die Gebäudehaftpflicht des Vermieters zahlt solche Schäden nicht..sondern wenn, dann der Veursacher und das müsst ihr mit dem Vermieter klären

    da du die türe nicht kaputt genacht hast, ist auch die rechnung wirkungslos..wichtig ist, die entsprechenden Unterlagen über die Meldung des Schadens durch dich parat zu haben

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    warum sollte die gebäudeversicherung das nicht zahlen? vandalismus kann doch mit versichert sein.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    in der Gebäudeversicherung? da ist Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser mit drinne und eventuell Elementarschäden

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    auch vandalismus ist versicherbar.

    http://74.125.39.104/search?q=cache:rapG3UmBuAIJ:www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Wohngebaeudeversicherung/Wohngebaeude/profil/Wogegen-noch.html+vandalismus+in+der+geb%C3%A4udeversicherung%3F&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de

    Gebäudebeschädigung/Vandalismus

    Kosten für Beschädigungen an Fenstern, Türen, Rolläden u.ä. werden erstattet, wenn jemand in das versicherte Gebäude einbricht oder dies versucht. Es gibt sogar Anbieter, die auch dann solche Kosten übernehmen, wenn es sich "nur" um Vandalismus (ohne Einbruch oder Einbruchversuch) handelt. Teilweise zählt dann auch die Beseitigung von Schäden durch Grafitti dazu.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    nicht wenn die versicherung gezahlt hat, dass solltest du erkunden.

    die versicherung wird sich das auch vom verursacher erstatten lassen, wenn dieser bekannt ist.

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