In Notsituation Tür eingetreten, wer zahlt?

10 Antworten

Hallo, ich schließe mich der Auffassung von suzisorglos an. Es wäre aber vorteilhaft, wenn Du dem VR nicht nur den Schaden meldest, sondern auch eine ärztliche Bestätigung beifügen könntest. Damit wirkt die ganze Angelegenheit einfach glaubwürdiger. Geh mal davon aus, dass Versicherer im Zweifel davon ausgehen (müssen), dass ihnen irgendetwas vorgeflunkert wird, man also von Haus aus misstrauisch (geworden) ist. Es kann jedem einmal etwas passieren, wenn aber unbeteiligte Dritte (z.B. Arzt) Deine Angaben bestätigen können, sieht es einfach besser aus.

Wenn, dann übernimmt es nur Deine Haftpflichtversicherung und sonst kein anderer Vertrag.

§ 34 StGB - Handlung wäre nicht rechtswidrig.

§ 904 BGB - Eigentümer kann Schadenersatz verlangen.

Du bist nach deiner Schilderung im Recht gewesen, die Tür einzutreten, bezahlen musst du die Tür aber, könntest dir das Geld aber von der Geretteten wieder erstatten lassen.

Da es aber keine rechtswidrige Handlung war, greift hier die Privathaftpflichtversicherung nur in soweit, als dass sie übermäßige Schadenersatzforderungen abwehren würde.

Das bezahlst du selbst. Anders wäre es, wenn die Feuerwehr in einer Notsituation, die Tür hätte einschlagen müssen. Für solche Situationen, bekommst du ja in der Regel mindestens zwei Schlüssel wenn du eine Wohnung mietest. Wenn du ohne Schlüssel das Haus verlässt, ist das grundsätzlich dein Problem.

hyfi01  03.05.2016, 23:12

Und wenn ein Fremder, z. b. Der Nachbar, per Telefon gebeten worden wäre, zu helfen? Der bekommt ja in der Regel keinen Schlüssel.

DerHans  03.05.2016, 23:46
@hyfi01

Dann handelt er in deinem Auftrag, und es ändert sich am Ergebnis gar nichts

Du zahlst es selber.

Das ist ja die Frage, ich habe mir ja im Endeffekt selbst geschädigt durch eintreten der Tür - Aber es war eine Notsituation. Wenn man aber bedenkt, dass es eine Mietwohnung ist und ich mit dem eintreten der Tür einen Dritten also den Mieter geschädigt habe, ist die Frage gar nicht so verkehrt.