Hallo,
zu meiner Situation:
Ich bin 2011 mit meiner Freundin zusammengezogen habe auch 2009 bereit eine Erstausstattung vom Jobcenter bekommen... ich konnte aus diversen Gründen (kein PKW, keine Unterstellmöglichkeit) meine Möbel nicht mitnehmen...
Jetzt hat meine freundin mich natürlich rausgeschmissen... habe bereits eine Wohnung und war auch berufstätig... ist alles schon geklärt.. miete und Kaution übernimmt das Jobcenter... nur ich hab jetzt KEINERLEI Möbel oder Geschirr, etc
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit ein zinsloses Darlehnen bewilligt zu bekommen für Möbel, Geschirr, etc?!
habe ich irgendwie einen Anspruch darauf?!
kann ich mich auf §23 SGB II berufen!?
Die alten Möbel habe ich größtenteils entsorgt...
Danke schonmal
ja ich musste das meiste wie gesagt entsorgen... was wäre denn ein Argument um das bewilligt zu bekommen?!
Ja klar!
Sprich verkaufen, um an Kohle zu kommen !
Dass du es entsorgen musstest, ist im Grundsatz schon ein Argument.
Allerdings klingt das nicht sonderlich plausibel, da du die Ausstattung ja allenfalls 3 Jahre besessen hast, wenn wir zu deinen Gunsten von Anfang 2009 und ende 2011 ausgehen. Dass man drei Jahre alte Möbel - selbst gebrauchte - (etc.) einfach komplett wegwirft, wird dir der Sachbearbeiter also kaum abnehmen und sich wahrscheinlich aus diesem Grund querstellen, selbst wenn da andere rechtliche Fragen dranhängen wie z.B., ob du die verkaufen durftest und wer in der Nachweispflicht ist.