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Bekomme ich noch unterhaltsvorschus wenn ich arbeiten gehe ??

Frage von schokoblaeddi schokoblaeddi

mein sohn ist 7 jahre und mein ex freund hat nur kanp 1 jahr unterhalt gezahlt , seid dem bekomme ich uv . jetzt gehe ich wieder fest arbeiten fällt dann mein uv weg ???und muß ich es mir dann von ihm holen ???

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Antworten (9)

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    Antwort von RedBergfee RedBergfee

    Nein, durch die Arbeitsaufnahme fällt UVG nicht weg. Aber... UVG gibts nur für 6 Jahre, die dürften dann ja bald rum sein ?! Außerdem gibt es auch kein UVG mehr, wenn man heiratet (auch wenn der neue Ehemann nicht der Vater ist). Lg. die RedBergfee

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    Antwort von danimaus76 danimaus76

    Unterhaltsvorschuß hat nichts mit deiner arbeitsaufnahme zu tun sondern mit dem Kind.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Wenn Du es Dir leisten kannst, würde ich den Vorschuß stoppen, weil Du ihn nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für eine bestimmte Zeit bekommst. Vielleicht brauchst Du ihn später nochmal? Ich würde ihn erst dann wieder beantragen.

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    Antwort von Tonica Tonica

    Unterhaltsvorschuß ist zeitlich begrenzt. Der Vater schuldet Unterhalt und muß Ihn an das Jugendamt zahlen. Wenn Du arbeitest, bekommst Du ihn weiter, solange er bewilligt ist. L.G.

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    Antwort von FrecheKati FrecheKati

    ich bekomm auch uvg da der erzeuger der kleinen net zahlt.. und wenn ich wieder arbeiten gehe bekomme ich das ganz normal wie immer auch weiter.. es seihe denn ich komme auf die idee ich will heiraten dann wird es gestrichen.. dann kann der neue lebenspartner ja aufkommen für das kind und mich.. quasi.. ich bekomm uvg bis spätestens leonie 6 jahre alt ist.. bzw so hab ich das verstanden..

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    Antwort von KleinesLicht KleinesLicht

    Unterhaltsvorschuss bekommst du ja für das Kind, das hat nichts damit zu tun, ob du arbeitest. Normalerweise müsste der Vater zahlen, egal was du als Mutter verdienst. Das Amt steht aber hinter dem Vater und hält die Finger drauf, falls er doch noch mal in die Lage kommt aus eigener Kraft zahlen zu können, die sind da sehr scharf, notfalls muss der Vater sogar 2 Jobs annehmen, wenn er nicht zahlungswillig oder -fähig ist. Aber vergiss nicht, das Amt zahlt höchstens bis zum vollendeten 12 Lebensjahr, bzw höchstens 72 Monate. Danach ist gute Frage teuer. Erhält man Harz 4, ( da wird ja sowieso jede Einnahme mit angerechnet) Da verändert sich Uv dann in normales Harz 4, das heißt es gibt nicht mehr und nicht weniger die ganze Zeit.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, der Unterhaltsvorschuss dient dem Kind. Wenn Du arbeiten gehst, müsste auch der Kindesvater Unterhalt zahlen. Da er das nicht macht, hast Du weiterhin einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Bis zum 12. Lebensjahr.

    Kommentar von RedBergfee RedBergfeeRedBergfee

    Aber nur für maximal 72 Monate

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    Antwort von ShyGee ShyGee

    Ja, wenn "von ihm was zu holen ist" wäre das schon angebracht!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Der Unterhalt für Deinen Sohn muß weitergezahlt werden.

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