Beim Praktikum schaden entstanden, was nun?
Hallo,
bei meinem Praktikumsbetrieb ist scheinbar ein unglück passiert.
In dem Schreiben, heißt es ich soll Bezug nehmen, es wurde ein Haushaltgerät beschädigt (zerkratzt). Da es sich um ein Haushaltsgerät mit einem Wert von über 1000€ handelt, frage ich mich ob ich dadurch jetzt haftbar gemacht werde.
Die wollen permanent eine Antwort von mir, ich habe nicht geantwortet, was soll ich tun?
LG
2 Antworten
Wenn da steht du solltest Bezug nehmen, heißt das eigentlich nur dass du sagen sollst, ob du was damit zutun hast und wenn ja wie es dazu gekommen ist.
Wenn du den Schaden nicht verursacht hast, bist du sowieso raus.
Hast du es versehentlich, bei normalem Gebrauch beschädigt droht dir auch nichts. Das ist Unternehmerisches Risiko auch einem Angestellten kann mal was kaputt gehen. Ggf. springt eine Versicherung ein.
Wenn du es unerlaubt benutzt oder mutwillig beschädigt hast, stehst du dafür gerade und musst den Schaden ersetzen.
Dieser Schaden läuft über deren Versicherung und die Versicherung will wissen wie der Schaden entstanden ist.
Die wollen aber vorher wissen, ob ich zuvor Ordnungsgemäß in die Arbeiten eingewiesen worden bin. Das klingt etwas seltsam
Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast kann es passieren das die Versicherung nicht den vollen Betrag erstattet. Nicht zu reagieren ist keine Lösung, der Schaden löst sich dadurch nicht in Luft auf. Setzt dich mit dem Betrieb in Verbindung. Wenn du eingewiesen wurdest hast du nichts zu befürchten
Ja die fragen in dem Schreiben, ob ich Ordnungsgemäß in die Arbeiten eingewiesen worden bin, dass ist nähmlich so, allerdings wurde ich nicht dabei so beaufsichtigt, sodass ich es nicht wusste