Beim Praktikum schaden entstanden, was nun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn da steht du solltest Bezug nehmen, heißt das eigentlich nur dass du sagen sollst, ob du was damit zutun hast und wenn ja wie es dazu gekommen ist.

Wenn du den Schaden nicht verursacht hast, bist du sowieso raus.

Hast du es versehentlich, bei normalem Gebrauch beschädigt droht dir auch nichts. Das ist Unternehmerisches Risiko auch einem Angestellten kann mal was kaputt gehen. Ggf. springt eine Versicherung ein.

Wenn du es unerlaubt benutzt oder mutwillig beschädigt hast, stehst du dafür gerade und musst den Schaden ersetzen.


IAlbOoZI 
Fragesteller
 15.01.2021, 17:42

Ja die fragen in dem Schreiben, ob ich Ordnungsgemäß in die Arbeiten eingewiesen worden bin, dass ist nähmlich so, allerdings wurde ich nicht dabei so beaufsichtigt, sodass ich es nicht wusste

0
Vennesla  15.01.2021, 17:44
@IAlbOoZI

Dann hast du nichts zu befürchten. Du wurdest eingewiesen.

0
JayCeD  15.01.2021, 17:44
@IAlbOoZI

Hat man dir gesagt, dass du mit dem Gerät arbeiten sollst?

Ja? -> das Problem desjenigen der dir das Teil gegeben hat, ohne dich einzuweisen

Nein? -> Dein Problem, warum hast du das Teil überhaupt angefasst?

0
IAlbOoZI 
Fragesteller
 15.01.2021, 18:05
@JayCeD

Ja man hat mir gesagt, ich soll es sauber machen, jedoch nicht, an welchen stellen es nicht sauber gemacht werden soll

0

Dieser Schaden läuft über deren Versicherung und die Versicherung will wissen wie der Schaden entstanden ist.


IAlbOoZI 
Fragesteller
 15.01.2021, 17:38

Die wollen aber vorher wissen, ob ich zuvor Ordnungsgemäß in die Arbeiten eingewiesen worden bin. Das klingt etwas seltsam

0
Vennesla  15.01.2021, 17:39
@IAlbOoZI

das will die Versicherung alles wissen und ob du eventuell grob fahrlässig gehandelt hast.

0
IAlbOoZI 
Fragesteller
 15.01.2021, 17:41
@Vennesla

Muss ich dann den Schaden selbst bezahlen?

0
Vennesla  15.01.2021, 17:42
@IAlbOoZI

Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast kann es passieren das die Versicherung nicht den vollen Betrag erstattet. Nicht zu reagieren ist keine Lösung, der Schaden löst sich dadurch nicht in Luft auf. Setzt dich mit dem Betrieb in Verbindung. Wenn du eingewiesen wurdest hast du nichts zu befürchten

0