Als wir unsere aktuelle Wohnung besichtigt haben ist uns sofort das starke Gefälle aufgefallen (der Balkon ist ungf. 2m breit und ungf. 7m lang), das ist mindestens 3-4 cm, darauf hin meinte der Vermieter daß der Balkon gerichtet wird, aber nur die Platten sollen erneuert werden. Als ich ihm sagte das muß doch korrigiert werden, das ist eine klare Fehlkonstruktion meinter er daß er das nie als negativen Punkt angesehen hätte und das Wasser müsse doch ablaufen können. Worauf ich sagte ja klar muß das ablaufen aber hier wird doch einem schwindlig (metaphorisch gemeint), er hat jetzt aber einen herbestellt der wirklich nur die Platten (die übrigens EINFACH NUR SO auf die Teerpappe geklebt waren) austauscht.... dem Vermieter war es scheissegal was ich gesagt habe. Wie sieht denn die Rechtslage aus? Ich suche schon den ganzen Tag und finde nichts. Ist der Vermieter nicht VERPFLICHTET sowas korrigieren zu lassen? Dem war das bestimmt eifach alles nur zu teuer warscheinlich.
Balkon Gefälle zu groß !?
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Raimund1Raimund1
2% Gefälle#
sind in Ordnung, Das bedeutet bei 2 Meter sind 4 Zentimeter völlig ok!
Wenn du heute kündigst, kannst du zum 31,07, wieder ausziehen. Das wäre wahrscheinlich für alle Beteiligten das Beste.
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draebbedaebbdraebbedaebb
naja, erstmal den mietvertrag unterschreiben und sich dann beklagen über die neue wohnung .... waru habt ihr sie denn genommen - wenn ihr vorher nichts schriftliches habt, das es nach euren vorstellungen gemacht wird .... ???
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PauIinePauIine
Selbst schuld. Wieso habt ihr die Wohnung in diesem Zustand angenommen?
Habt ihr vorher keine Besichtigung gemacht?
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DollyPondDollyPond
gibt es richtwerte für das balkongefälle? dann muss er das sicher richten lassen. wenn die konstruktion ansonsten stabil und in ordnung ist, könnt ihr das gefälle doch auch über die neuen platten ausgleichen. das ist billiger als den balkon zu erneuern und ein akzeptabler kompromiss für beide parteien.
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marildamarilda
ich denke wie Betty89. Ihr hab es ja bei der besichtigung gleich gemerkt, also kein "versteckte Mangel" und bestimmmt hat niemanden euch gezwungen die Wohnung doch zu Mieten, noch hat der Vermieter vorher versprochen etwas daran zu ändern....
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ThomasBehThomasBeh
Wieso sollte er dazu VERPFLICHTET sein? Nur weil es DIR nicht gefällt?! Und deswegen erwägst Du eine gerichtliche Auseinandersetzung?! Es wäre höchstens klärungsbedürftig, wenn der Balkon nicht nutzbar wäre. Also Leute gibts...
Der Vermieter hat m.E. richtig gehandelt. Die Platten auszutauschen war das sachgemäße Entgegenkommen. Sicherlich hat er sie jetzt auch in ein Mörtelbett legen lassen und das Gefälle wurde so ein wenig reduziert.
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vk1972 Lieber Thomas, vermietest Du zufällig eine Wohnung wo der Balkon so ein Gefälle hat?
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ThomasBehThomasBeh Nein, ich vermiete nicht.
3-4cm auf 7m Länge ist nicht ungewöhnlich und tut der Nutzbarkeit keinen Abbruch. Etwas weniger hätte es auch getan, und das sieht der Vermieter ja auch ein. Ansonsten pflichte ich den Kollegen bei: Hättet Ihr ja nicht nehmen müssen bzw. vorab klären können. Die gefundene Lösung ist angemessen.
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vk1972 WOHER WEISST DU DENN BITTE SCHÖN DASS DER VERMIETER ES EINSIEHT DASS ETWAS WENIGER GEFÄLLE ES AUCH GETAN HÄTTE? Und wie kommst Du drauf daß ich auch nur ANSATZWEISE eine gerichtliche Auseinandersetzung in Erwägung ziehe? Zufälle gibt's, Thomas.... Und zu deinem hättet ihr ja nicht nehmen müssen antworte ich zum x-ten mal: Ich habe nur gefragt ob man da was machen könnte oder nicht bzgl. des Balkons! Wir haben die Whg.praktisch so gut wie komplett renoviert, warscheinlich weisst Du auch wie es vorher da drin ausgesehen hat!
Sei's drum, die Whg. gefällt uns SEHR, wir haben soviel Arbeit und Geld da reingesteckt, lediglich das Gefälle stört ein wenig, aber wie Du schon wusstest wird ja ein Mörtelbett gelegt so dass das Gefälle ein wenig reduziert wird oder? Den laut des Herren der den Balkon renoviert wollte der Vermieter ja das Geld nicht zahlen das nötig wäre um das richtig auszugleichen ;-
PS: Der Name, die Spezialisierung im Profil, die Ausdrucksweise....ts.ts.ts...ich seh bestimmt nur Geister....aber Gott ist groß !
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ThomasBehThomasBeh Thomas versteht hier leider nur Bahnhof.
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vk1972 Das hab ich mir gedacht. Danke für die Bahnhof Antwort. Alles klar.
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nixe1962 Ganz so einfach wie es sich hier einige machen ist die Frage nich tzu beantworten. Wenn der Balkon auf einer Breite von 2 Metern ein Gefälle von bis zu 4 cm aufweist, dann ist dies nicht korrekt, denn auf 1 m darf höchstens ein Gefälle von max. 1 cm, sein, also insgesamt 2 cm und nicht 4 cm. Ob der Vermieter allerdings dazu verpflichtet ist diesen Mangel, nachdem der Balkon vorher angesehen wurde und nichts schriftlich festgehalten wurde, zu ändern, kann ich nicht beantworten
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vk1972 edit xxxxxxxxxxxxx
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heimwerkerheimwerker
Ich sehe auch rechtl. keine Chance, den VM dazu zu bewegen, das Gefälle zu ändern. Es handelt sich nicht um einen Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit einschränkt. Zugegeben, ist es schon ein Höhenunterschied, der in der Regel nicht diese Größenordnung hat. Aber eine Möglichkeit, Druck auf den VM auszuüben gibt es nicht. MfG
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wunhtxwunhtx
Der VM ist nicht verpflichtet die Neigungen zu korrigieren.
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vk1972 erzähl das mal den klugscheissern hier die nichts besseres zu sagen hatten wie : warum hast du die wohnung dann genommen.... :-)
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DerHansDerHans
Wer hat dich denn gezwungen, diese Wohnung zu nehmen? Wenn das Gefälle das Regewasser von der Hauswand weg leitet ist, das doch in Ordnung. Und wie die Fliesen bestigt sind, geht dich als Mieter überhaupt nichts an. Hauptsache sie halten.
Ihr seid ja echt zwei Scherzvögel oder ? Bevor ihr so ein Mist hier reinschreibt lasst es ganz sein!
Die Antwort ist völlig korrekt!
Es handelt sich hier wohl kaum um einen versteckten Mangel, der nach Vertragsabschluss moniert werden könnte, da der Balkon ja wohl bei der Besichtigung ebenfalls in Augenschein genommen worden ist.
ich mein das vollkomen ernst!!! bei der besichtigung fällt dir der "mangel" auf, du gibst bescheid, der vermieter sagt dir, du bekommt nen neuen boden und du WILLIGST EIN! fertig. den neuen boden ist ja udn du sagst jetzt er hat nichts gemacht... nene er hat genau das gemacht, was besprochen wurde!
WO ZUM KUKUCK NOCHMAL SPRECHE ICH VON EINEM VERSTECKTEN MANGEL? Ich kann ja auch nicht den ganzen Dialog mit dem Vermieter hier jetzt schildern, natürlich habe ich oben nur geschrieben daß er es nie als negativ aufgefasst hat, aber das war ja noch nicht alles! was soll's, hat ja eh kein Sinn .... Manchmal habe ich echt das Gefühl auf dieser Seite lauern nur so Spezialisten drauf!
du verstehst es echt nicht, oder? du hast dich mit dem vermieter auf nen neuen boden geeinigt und den haste bekommen! ihr habt euch doch darauf geeinigt! BEIDE - DU AUCH...
falls du irgendwelche balkonklauseln suchst, dann frag mal nen anwalt. der wird sich sicher schwer das lachen verkneifen müssen!
sei bitte nicht lächerlich, und bitte verkneif dir ab jetzt sämtliche antworten auf meine fragen!
DU kannst diese Diskussion nicht schließen
....sprach die Verteidigung.
WO ZUM KUKUCK NOCHMAL SPRECHE ICH VON EINEM VERSTECKTEN MANGEL?...Manchmal habe ich echt das Gefühl auf dieser Seite lauern nur so Spezialisten drauf!
Diesen Eindruck habe ich bei manchen Fragestellern auch!
Nach Abschluss eines Mietverträges können versteckte Mängel grundsätzlich beanstandet und ihre Beseitigung verlangt werden. Aber eben nur versteckte Mängel. Offensichtliche Mängel, die vor Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren, berechtigen dazu nicht. Also ist die Unterscheidung zwischen verstecktem und offensichtlichem Mangel schon einmal wesentlich, ganz egal ob Du davon gesprochen hast oder nicht.
Weiterhin ist streitig, ob es sich hier überhaupt um einen Mangel im juristischen Sinn handelt. 1-2% Gefälle sind bei Balkonen und Terrassen durchaus noch als fachgerechte Bauweise zu bezeichnen. Wenn der Vermieter hier also - wohlgemerkt aus reiner Kulanz - schon einen neuen Bodenbelag aufbringen lässt, bist Du doch gut bedient.
Du hast doch keine Ahnung wie das aussieht. Auch habe ich vorher erwähnt daß ich bei weitem nicht den ganzen Dialog mit dem Vermieter hier geschrieben hab, das würde jeden Rahmen sprengen! WOHER WILLST DU WISSEN ob mit Neuer Boden nicht gemeint war daß das Gefälle auch ausgeglichen werden sollte? Von einer Kulanz zu sprechen dass ÜBERHAUPT was gemacht wird ist einfach nur lächerlich wenn Du sehen würdest wie die Platten (zum Teil total zersprungen) aussehen. Erzählst hier von fachgerechter Bauweise ohne zu wissen in was für einem Zustand alles ist. Auch weisst Du nicht wie lange da keiner drin gewohnt hat UND du weisst auch nicht wie lange an der Wohnung nichts gemacht wurde. ZUM TAUSENDSTEN MAL: Ich beanstande nicht die Wohnung, sondern habe gefragt ob man im Nachhinein der Vermieter auf seine Pflichten hinweisen muß. Aber weisst Du was ? Du hast vollkommen recht! Ich bin selber Schuld und damit basta! Mein Gott....
Von einer Kulanz zu sprechen dass ÜBERHAUPT was gemacht wird ist einfach nur lächerlich wenn Du sehen würdest wie die Platten (zum Teil total zersprungen) aussehen
Unwesentlich. Kulanz ist jede Handlung des Vermieters zu Deinen Gunsten, zu der er vertraglich nicht verpflichtet ist.
Erzählst hier von fachgerechter Bauweise ohne zu wissen in was für einem Zustand alles ist.
Ebenfalls unwesentlich. Deine Frage bezog sich auf das Gefälle, und das ist fachgerecht. Überdies hat der Zustand nach Abnutzung nichts mit fachgerechter Bauweise zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Auch weisst Du nicht wie lange da keiner drin gewohnt hat UND du weisst auch nicht wie lange an der Wohnung nichts gemacht wurde.
Genau so unwesentlich. Wesentlich ist der Zustand der Mietfläche, die Du bei Vertragsabschluss in Kenntnis akzeptiert hast.
Ich beanstande nicht die Wohnung,...
Du beanstandest den Balkon, und der ist Teil der Mietfläche.
sondern habe gefragt ob man im Nachhinein der Vermieter auf seine Pflichten hinweisen muß.
Welche Pflichten? Ich kann aus dem bisher geschilderten keine erkennen.
Aber weisst Du was ? Du hast vollkommen recht! Ich bin selber Schuld und damit basta! Mein Gott....
Diese Äußerung ist bisher die einzige, die zutrifft.
Du raffst es einfach nicht! Vergiss es ! Ich danke Dir vielmals für Deine sachliche und fachliche Hilfe !
Du scheinst nicht zu "raffen", welche Rechte und Pflichten beiderseits aus einem Mietvertrag erwachsen.
Du hast vollkommen Recht gute.frage.net.gott! Erkläre mir noch eine Sache Spezialist! Der Parkettboden sah aus wie Sau (40 Jahre nichts dran gemacht), mit ACH und KRACH konnte ich ihn dazu bewegen daß er die GANZE Wohnung schleifen und versiegeln lässt, weil er ursprünglich gesagt hat daß "eigentlich" nur das SZ geschliffen werden muss und die restlichen Zimmer poliert. Habe einen sehr guten Preis mit einem bekannten meiner Frau ausgehandelt (Festpreis für die Arbeitszeit und die Materialkosten zum Einkaufspreis)! Das wollte er natürlich sofort bezahlen weil er so günstig NIE EINEN engagieren könnte. Er hat mir den ausgemachten Preis überwiesen. Allerdings war der Boden in SO EINEM SCH...EISS ZUSTAND daß Mehrkosten (stärkere Schleifscheiben und nochmal soviel Versiegelungsöl) entstanden. Kann ja keiner wissen vorher oder? Jetzt hat sich der Vermieter zunächst geweigert diese zu zahlen weil er meinte: Du hast mir Preis xyz genannt und wenn sich die Firma verschätzt hat ist das nicht mein Problem, aber wie ich sehe hast Du ja in der ganzen Whg die Steckdosen und Schalter erneuert. (Da waren noch Steckdosen ohne 0-Leiter aus den 60ern drin) Ich zahle die Mehrkosten NUR wenn Du mir unterschreibst daß Du die Schalter und Stromstecker nicht wieder rausmontierst wenn Du ausziehst.... So lieber Saarland60, läuft sowas auch unter Kulanz oder kann ich hier auch froh sein daß er ÜBERHAUPT was hat machen lassen? Soviel zum Thema Pflichten....
Dein Vermieter verhält sich richtig, alles muß schriftlich festgelegt werden.
Hallo Saarland60! Ersteinmal sorry für den "scharfen" Ton von gestern, aber posts wie "warum hast du die wohnung genommen" haben mich echt auf die palme gebracht. Ich wäre sehr froh wenn Du mir trotzdem auf due Frage bzgl. des Parketts antworten würdest.