B196 bereits gedruckt aber noch nicht abgeholt?
Folgende Situation. Ich habe die B196 Fahrerschulung erfolgreich absolviert, bin dann mit der Bescheinigung und allem was man so braucht zum Bürgeramt (vor 1 Woche) und habe den Umtausch/Eintrag beantragt. Die Antrags-Bestätigung liegt mir auch vor. Nun befindet sich das ganze in der Bundesdruckerei. Es kann laut Amt bis zu 6 Wochen dauern bis der neue FS abholbereit ist.
Nun stell ich mir folgende theoretische Frage: Würde ich jetzt mit meiner 125er fahren und in eine Polizeikontrolle kommen, könnte man mir natürlich vorwerfen, dass ich den FS nicht mitführe. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Könnte man mir aber auch Fahren ohne FS vorwerfen? Der Führerschein mit dem 196er Eintrag existiert ja bereits, er liegt nur in der Druckerei/im Amt und ich habe ihn noch nicht abgeholt. Ich weiß das klingt alles sehr spekulativ, aber rein theoretisch wäre es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn diese existiert ja, sie befindet sich nur (noch) nicht in meiner Brieftasche. Würde mich über Gedanken dazu freuen.
1 Antwort
Hallo Mindspi,
Auszug aus https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/fahren-ohne-fuehrerschein/
Fahren ohne Führerschein – Die Strafe
Die Strafe, sollte das Ausweisdokument im Falle einer Kontrolle einmal vergessen worden sein, ist vergleichsweise gering. Können Sie den Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorweisen, droht in der Regel lediglich ein Verwarngeld. Die Strafe für das Fahren ohne Führerschein liegt dabei in aller Regel bei lediglich 10 Euro.
Gänzlich anders hingegen sieht es etwa aus, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren: Hierfür kann nach § 21 Strafverkehrsgesetz (StVG) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe drohen.
Du wirst dennoch eine Strafe erhalten können, da du auch dazu verpflichtet bist deinen Führerschein mit dir zu führen. Die Polizei kann dennoch abfragen ob eine Fahrerlaubnis vorliegt auch ohne Führerschein.
Ben