1

Autounfall, Gutachten wer trägt die Kosten?

Frage von alphaone1 alphaone1

Hallo,

vor einigen Tagen ist mir jemand bein einparken reingefahren, nun habe ich ein gutachten erstellen lassen, da die objektivität eines Gutachters einer Gegnerischen Versicherung, so finde ich, in frage gestellt werden kann habe ich nun einen eigenen unabhängigen Gutachter mit einbezogen (erstgutachten) nun, frage ich mich wer die Kosten für das Gutachten trägt?

Muss ich sie bezahlen oder übernimmt diese die gegnerische Versicherung?

  1. Frage: Kann ich die Werkstatt für die Reparatur selbst wählen? Was ist wenn ich mich kurzfristig umentscheide?

MFG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 1
    Antwort von Marleentje Marleentje

    Wenn der Gutachater der Versicherung ein Gutachten erstellt das Dir zu gering erscheint, dann kannst Du das anfechten und einen eigenen Gutachter beauftragen. Kommt der dann zu höheren Reparaturkosten, dann muss die Versicherung das Gutachten zahlen. kommt der aber zu gleichen oder niedrigeren Reparaturkosten, dann bleiben die Kosten an Dir hängen.

    So, nun weise der Versicherung mal nach, dass deren Gutachter falsch geschätzt hat.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Die schätzen nicht, die rechnen.

  • 1
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wenn du der Geschädigte bist, also NICHT schuld hast, kannste selber bestimmen WER an deinem Auto Hand anlegt.-Wenn das n unabhängiger, vereidigter Sachverständiger is müssen die das anerkennen.- Die Werkstatt kannste selbst wählen.-Wegen was willste dich umentscheiden??- Die versicherung muss sogar deinen Anwalt zahlen.

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    Du bleibst auf den kosten sitzen... warum hast du nicht deine versicherung beauftragt?

    dafür hast Du sie doch

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dafür ist seine Versicherung doch gar nicht zuständig wenn der Schaden von einem Anderen verursacht wurde.

  • 0
    Antwort von MaDe71 MaDe71

    Du kannst bei einem unverschuldeten Unfall, einen Gutachter (SV) beauftragen (Bin selber einer). Diese Kosten zahlt die gegnerische Versicherung. Diese darf dir auch keinen SV zuweisen - probieren tun sie es aber... Das einzige was du beachten solltest und wo dich auch ein guter SV drauf hinweist, sind Bagatellschäden ( unter ca. 750,- Euro). Dann ist ein Gutachten zu teuer und es reicht ein Kostenvoranschlag vom Gutachter oder einer Werkstatt aus. Werkstattwahl, Geld oder Reparatur, kannst du dir aussuchen. Aber bedenke das die Versicherungen meist den Restwert deines Fahrzeuges abziehen können, wenn der eingeholt werden muss im Falle einer fiktiven Abrechnung.(Geld auszahlen lassen)

  • 0
    Antwort von alphaone1 alphaone1

    Was ist wenn die Kosten während der Reparatur steigen?

  • 0
    Antwort von alphaone1 alphaone1

    also ich glaub ihr versteht mich einfach alle nicht.^^

    So nochmal von anfang.

    Tag XY

    Unfall, ich bin NICHT Schuld. - Rückwärts einparken und mich am Kotflügel getroffen.

    1 Tag später Gutachten erstellt.

    Gutachten bei Verursacherin vorgezeigt.

    (Gegnerische Versicherung wurde erst ab meinem Eintreffen alamiert, da wir das erst so regeln wollten, sprich ohne die Versicherung, jedoch war die Dame sich der Höhe nicht bewusst, und wollte nicht zahlen also hab ich druck gemacht und gesagt, dann eben anders, verischerung bitte ... usw...

    So wer zahlt aber jetz die Kosten für das Gutachten?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Fakt ist das Du ein Anrecht darauf hast die Werkstatt frei zu wählen und Dein Auto von dieser auch ordentlich reparieren zu lassen so das der Originalzustand wieder hergestellt wird.

    Sehr wahrscheinlich wird Dir die gegnerische Versicherung aber das Gutachten nicht zahlen weil es nicht von Ihr in Auftrag gegeben wurde.

    Das müsstest Du dann einklagen.

    Kommentar von alphaone1 alphaone1

    Werde damit wohl nicht durchkommen oder?

    Hätte ich das Auto einfach reparieren lassen sollen und dann eine Rechnung stellen?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Normalerweise muss zuerst der Verursacher seiner Versicherung melden was passiert ist. Du musst erstmal überhaupt nicht tätig werden und solltest dann innerhalb kurzer Zeit von der Versicherung kontaktiert werden. Da es aber viele Unfallverursacher "versäumen" einen angerichteten Schaden ihrer Versicherung zu melden ist es schon gut das Du nachgehakt hast. Dann gibt die Versicherung grünes Licht für die Reparatur oder sie beauftragt, je nach Schadenhöhe, einen Sachverständigen der sich Dein Auto ansieht. Liegt sein Gutachten vor, suchst Du Dir eine Werkstatt aus und lässt Dein Auto reparieren. Gibt es dann Probleme weil die Werkstatt das Auto für den vom Gutachter festgelegten Betrag nicht reparieren kann, dann muss die Versicherung nachbessern. Tut sie das nicht kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen.

    Frag doch einfach mal den von Dir beauftragten Gutachter ob er nicht seine Rechnung direkt an die Versicherung des Verursachers stellen kann.

  • 0
    Antwort von alphaone1 alphaone1

    Also was jetz? wem soll ich den mein Vertrauen schenken?

    muss ich oder müssen die?

  • 0
    Antwort von alphaone1 alphaone1

    Also weil die Falsche Werkstatt angegeben ist, die es sind eig. 2 Werkstatten nebeneinander aber in keiner Verbindung (auser privat) zueinander, da einer lackiert der andere repariert.

  • 0
    Antwort von alphonso alphonso

    wer bestellt bezahlt. Ohne vorherige Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung muss diese nicht zahlen.

    Kommentar von alphaone1 alphaone1
    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ohne diesen Firmen etwas unterstellen zu wollen, aber sie behaupten hier einfach das die Versicherung des Schuldners auch das Gutachten und sogar eventuelle Anwaltskosten zu tragen haben. Das stimmt nicht!

    Die Versicherung des Schuldners ist berechtigt den Gutachter selbst zu bestimmen! Wenn Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist und nimmst Dir einen Anwalt, dann muss die Versicherung des Unfallgegners diesen noch lange nicht zahlen! Das muss dann unter Umständen sogar in einem abgetrennten Verfahren geregelt werden.

    Also Vorsicht mit solchen Versprechungen! Hast Du den Auftrag einmal erteilt bist Du der Vertragspartner, und kein Anderer!

    Kommentar von alphaone1 alphaone1
    Kommentar von Crack CrackCrack

    Richtig

  • 0
    Antwort von alphaone1 alphaone1

    Also das ist vor 1 Woche passiert, die gegnerische Versicherung hat noch nix gemacht ich hab jetz denen das Gutachten geschickt nun sind die kosten für das Gutachten gute 300 euro hoch, wer trägt das? ich?

    Es ist noch garnix gemacht worden.

    Sie ist mir beim Rückwärts einparken voll rein.

  • 0
    Antwort von biggie55 biggie55

    das trägt die gegn.versicherung.du kannst deinen wagen reparieren lassen,wo du möchtest,oder aber auf gutachten abrechnen.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das wird die gegnerische Versicherung nicht bezahlen. Der richtige Weg wäre gewesen: Anfechtung des Gutachtens

    Kommentar von alphaone1 alphaone1

    Ich habe anstatt einen Kostenvoranschlag zu machen ein Gutachten (DEKRA) erstellt da die Höhe der Reparatur 2000 euro übersteigt.

    Es gibt genug Rechtssprechungen die dafür sprechen, das die Kosten des Gutachtens ebenfalls zu entschädigen sind, da sie im interesse beider stehen und zur schadensregulierung nicht fehlen dürfen. (ab einer bestimmten höhe natürlich).

  • 0
    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Den wirst du bezahlen müssen, wenn dir der der gegn. Vers. nicht gut genug war

  • 0
    Antwort von chris1o93 chris1o93

    Der der dran schuld ist?! :D

    Also der, der dir reingefahren ist!

    Egal ob es beim einparken war, oder nur beim rangieren!

    Ist bei uns passiert, die Versicherung der anderes musste Zahlen, da diesesr beim Rangieren zu blöd war, und fahrerflucht begann ;)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    So einfach ist das nicht! Wenn man mit der Beurteilung des Gutachters der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden ist dann muss man dieses Gutachten anfechten. Beauftragt man von sich aus ein neues Gutachten dann muss man dieses auch erstmal zahlen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.