Kostenvoranschlag / Gutachten TÜV

5 Antworten

Die meisten Werkstätten lassen sich den KV zwar erstmal bezahlen, wenn du dann aber den Auftrag zur Reparatur gibst, erstatten sie den Betrag. Hat also nichts mit Abzocke oder dergleichen zu tun. Die Werkstatt möchte nur für ihre Arbeit bezahlt werden, weil viele Kunden sich nur einen KV holen, um dann das Geld für den Schaden von der Versicherung abzukassieren und die Werkstatt geht leer aus.

Also diese Kfz-Werkstatt scheint nicht die hellste zu sein.

Solch ein Vorgehen ist unüblich.

Normalerweise empfiehlt eine fachkundige Werkstatt, dass man sofort einen Kfz-Sachverständigen hinzu zieht und ein Gutachten erstellen lässt.

Den Schaden selbst kann man dann an die Werkstatt abtreten, die dann auf Grund des Gutachtens das Auto repariert und die Zahlung dann von der gegnerischen Versicherung anfordert.

Aber zu deiner Frage: Die 50 € für den Kostenvoranschlag sind gemäß meiner Schilderung nicht notwendig.

Aber selbst wenn eine Werkstatt für die Ausstellung eines Kostenvoranschlages etwas berechnet, werden diese Kosten nach der Reparatur in dieser Werkstatt wieder gut geschrieben.

Gruß A.

... genauso ist es und somit: Nie wieder zu solchen Abzockern, ist doch ganz einfach, oder? ... und diesen Namen hat die Firma auch nicht verdient, wenn die erst einen eigenen Anschlag benötigen um ein Ergebnis zu finden für einen Gutachter!

Das ist in der Tat eine Zwickmühle und die richtige Entscheidung fällt einem Laien nicht leicht weil man nicht in der Lage ist,den Schaden richtig einzuordnen.

Du hast der Werkstatt den Auftrag erteilt einen Kostenvoranschlag zu erstellen.Die Schadenshöhe können sie erst nach eingehender Prüfung ermitteln.Natürlich wollen sie für ihre Arbeit auch bezahlt werden.(50,-€)

Bei einem Schaden über 1000,-€ verlangt die Versicherung aber ein Gutachten,so dass der Kostenvoranschlag hinfällig wird und du darauf sitzen bleibst.

Insofern handelt die Versicherung korrekt.

Die 50 Euro für den Kostenvoranschlag waren tatsächlich unnötig.

Wenn der Geschädigte selber nicht klar erkennen kann, dass es sich um einen Bagatellschaden - einen Schaden unter 715 € handelt, dann darf der Geschädigte direkt einen unabhängigen Kfz Sachverständigen seines Vertrauens mit der Erstatung eines Gutachtens beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

Insofern hätte eine gute Werkstatt den Geschädigten auch entsprechend aufgeklärt und direkt zu einem unabhängigen freien Sachverständigen verwiesen.

 

PS

Ist in dem Gutachten auch eine entsprechende merkantile Wertminderung ausgewiesen?