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Auto meiner Mutter abmelden.

Frage von Jezego Jezego

Wie soll ich vorgehen bzw. was wäre am sinnvollsten?

Ich möchte mein Auto verkaufen und habe auch jetzt ein Käufer. Was muss ich bei der Abmeldung beachten?

Ich habe den F-Schein sowie die Schilder und meine Mutter Den F-Brief. Allerdings wohnt sie 250km entfernt. Zudem ist das Auto dort angemeldet, wo meine Mutter wohnhaft ist. Soll Sie mir den Brief zuschicken, damit ich es persönlich abmelden kann? Brauche ich dafür ne Vollmacht?

Wenn alles abgemeldet ist, kann ich dann das Fahrzeug dem Käufer nach Zahlung übergeben.

Und kann das Auto ca 2 Tage in meiner Straße ohne Schilder stehen bleiben oder werde ich sofort abgeschleppt?

Sorry, doch leider mach ich sowas nicht täglich und habe da keinerlei Erfahrung

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Antworten (6)

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    Antwort von huskycologne huskycologne

    Frage 1: Fahrzeugschein und Brief und die Nummernschilder, die entstempelt werden müssen reichen für eine Abmeldung aus. Eine Vollmacht ist nicht notwendig. Frage 2: Ja, einigung und Übergabe der Fahrzeugpapiere und Schlüssel und Geld Frage 3: Ja, es kann 2 Tage dort stehen. Vom Auto geht eine Gefährdungshaftung aus, d.h. es kann auch zum Schaden kommen, wenn Öl ausläuft oder ungünstig geparkt ist. Abgemeldete Fahrzeuge werde nur bei Behinderung abgeschleppt, ansonsten macht das Ordnungsamt einen Zettel ans Auto, das es abgeschleppt wird. Frist meist 4 Wochen. Auch für die Zeit des nicht angemeldet seins, hat die Versicherung eine Nachhaftung. Bei 2 Tagen überhaupt kein Problem. Auf Wunsch suche ich Dir den Passus aus den Bedingunge heraus.

    Alle Antworte bezüglich Vollmacht sind falsch.

    Notwendige Unterlagen

    *
      Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    *
      Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    *
      Kennzeichenschild(er)
    *
      ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)
    
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    Antwort von SYLPET SYLPET

    hallo jezego, ich würde folgendermaßen vorgehen, lass dir den f-brief schicken mit vollmacht und den pa zum verkauf, dann kannst du verkaufen, meldest anschließend beim straßenverkehrsamt den pkw ab, die leiten dann alles weitere in die wege. also ab -und ummeldung beim finanzamt und versicherung. die versicherung würde ich persönlich kontaktieren und nachfragen.immer die vollmacht, pa und den kaufvertrag zur vorsoge am mann behalten. vor dem verkauf würde ich nichts abmelden.

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    Antwort von Jezego Jezego

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf der öffentlichen Straße steht, wird zuerst eine Aufforderung angeklebt, dass das Fahrzeug entfernt werden muss. Zwei Tage sind vollkommen in Ordnung. Deine Mutter sollte dir zusammen mit dem Brief eine Vollmacht und die Kopie ihren Personalausweises mitschicken.

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    Antwort von grisu13 grisu13

    Du mußt mit dem Brief und den Schein und den Kennzeichen und einer Vollmacht deiner Mutter und ich glaube auch einer Kopie von dem Personalausweiß deiner Mutter zur Zulassungsstelle gehen. Abgemeldete Auto dürfen nicht auf Öffendlichen Straßen stehen.

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    Antwort von booster1965 booster1965

    Du benötigst auf jeden Fall den Fahrzeugbrief,ohne den kannste ja das Auto nicht abmelden,da das Auto auf den Namen deiner Mutter läuft,benötigst du von ihr eine Vollmacht mit Unterschrift deiner Mutter,oder sie meldet ihn selber ab

    Kommentar von Jezego Jezego

    Braucht Sie dazu meine Unterlagen, sprich die Schilder und den Schein. Dann müsste ich die ihr per Post zuschicken und dass würde dauern.

    Kann ich auch mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und mit ihm abmelden bzw. ummelden?

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Die Variante, mit dem Käufer zur Zulassaungsstelle zu fahren und Dich persönlich von der Durchführung der Ummeldung zu überzeugen, ist die sicherste. Dann hast Du auch nicht verbotener Weise ein abgemeldetes Auto auf der Straße zu stehen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Den Brief zu schicken, ist weniger umständlich, als die Schilder. Abmelden kannst du auch bei dir am Straßenverkehrsamt.

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